Erstellt am 01.05.2012 um 23:38 Uhr von kassenwart
Das Arbeitszeitgesetz einmal lesen, dann bei Verstößen (wenn das hier so stimmt, liegt solcher vor) sich an die zustänige Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht) wenden. Diese sollten dann handeln.
Man kann weiter zum Anwalt oder Gewerkschaft!
Essen und Trinken zu stellen ist nicht die Aufgabe des AG
Erstellt am 02.05.2012 um 08:24 Uhr von Dieloewin
Hallo zusammen..... die Antwort von @ Kassenwart ist so nicht ganz richtig.
Lt Arbeitsstättenverordnung ist der AG ab einer bestimmten Temperarur im
Sommer verpflichtet seinen MA kostenlos Getränke ( Wasser) zur Verfügung
zu stellen.
Dielöwin
Erstellt am 02.05.2012 um 08:46 Uhr von Kulum
@Dieloewin
Ich nehme mal an, du meinst Die ASR A3.5???
Ist jedenfalls die mir diesbezüglich bekannte RL und nach der muss der AG nicht. Es wird lediglich unter Pkt. 4.4 als eine mögliche Maßnahme vorgeschlagen.
So gesehen ist die Aussage von Kassenwart, wenn auch mal wieder überspitzt (von Essen war vorher nie die Rede und Trinken ist so weit her geholt auch wieder nicht, um es als abwegig abzutun), richtig.
Erstellt am 02.05.2012 um 09:39 Uhr von Dielöwin
Hallo.... da der AG eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen MA hat, und der BR m.E.
hier auch in der Mitbestimmung ist ,ist diese Verordnung ,meine ich, eine soll
Bestimmung.
Grüße aus dem jetzt schon warmen Franken
Erstellt am 02.05.2012 um 09:51 Uhr von gironimo
Ein Arbeitgeber, der so arbeiten läßt, wird auch kündigen, wenn er kritisiert wird (was vielleicht ein guter Anlaß wäre, dass Du Dir eine andere Arbeit suchst).
Ich würde daher den Weg zur Gewerkschaft vorschlagen. Wenn Du Mitglied bist (oder wirst) kannst Du dort das Problem besprechen und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.
Ein Hinweis an die Gewerbeaufsicht wäre auch nicht schlecht .......
Ich nehme an, Ihr habt keinen Betriebsrat?
Erstellt am 02.05.2012 um 09:51 Uhr von Kulum
Diese Verordnung ist aber leider "nur" eine Richtlinie und eben keine soll Bestimmung. Wie schon gesagt, das Bereitstellen von nicht zu kalten Getränken ist eine von mehreren nicht abschließend aufgezählten Möglichkeiten.
Viele AG die Getränke zur Verfügung stellen (nicht alle!) tun das auch nicht im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht, sondern viel mehr um ihre AN möglichst leistungsfähig zu halten (daran haben sie ja viel eher Interesse) und einer damit verbundenen Motivation, die ich da mal unterstellen würde. Es suggeriert ja irgendwie schon, dass sich der AG um seine AN kümmert wenn er/sie ihnen Getränke zur Verfügung stellt.
Erstellt am 02.05.2012 um 10:00 Uhr von blackseven
zulugula,
Wach,- und Sicherheitsgewerbe??