Erstellt am 28.03.2012 um 20:05 Uhr von blackseven
Guckst Du hier:
http://www.arbrb.de/news_25958.html
Erstellt am 29.03.2012 um 08:18 Uhr von gironimo
... so gesehen hat der BR bei Euch möglicher Weise auch einen Regelungsbedarf. Viele BV's regeln zwar Plus- und Minusstunden; es mangelt aber an klare Aussagen zum Ausgleich bei "Störfällen".
Erstellt am 29.03.2012 um 10:03 Uhr von petrus
@blackseven:
Bei dem Urteil ist ja das Papier noch warm :)
Da auch unser ArbGeb Ambitionen hegt, bei Auslastungsschwierigkeiten Plusstunden abschmelzen zu wollen, wird uns dieses Urteil bei den anstehenden Verhandlugen sehr nützen :-)
Erstellt am 29.03.2012 um 16:35 Uhr von Globus
petrus - bitte sage mir, wo dir das genannte Urteil da behilflich sein kann... oder paßt mein Internet nicht? In dem Fall ging es doch um ganz andere Dinge...
Erstellt am 29.03.2012 um 17:16 Uhr von petrus
@globus:
"Weder Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung erlauben es, das Arbeitszeitkonto mit Minusstunden zu belasten, die sich aus der Nichtausschöpfung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit in den Dienstplänen ergeben."
Wenn ich vertraglich eine 5 x 8h-Woche habe, kann dann mein ArbGeb kommen und sagen: Ich plane für Dich in den nächsten vier Wochen nur 4 Tage x 8 h ein und ziehe Dir 32 h von Deinem Arbeitszeitkonto ab?
Oder kann er kommen und sagen: Ich plane für Dich in den nächsten vier Wochen nur 5 x 6,5 h ein und ziehe Dir 30 h von Deinem Arbeitszeitkonto ab?
Erstellt am 29.03.2012 um 18:15 Uhr von Globus
petrus, bitte lese den Anfang:
"Arbeitgeber dürfen das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben eines Arbeitnehmers nur dann mit Minusstunden verrechnen, wenn ihnen die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet. Als Ermächtigungsgrundlage kommt insoweit eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag in Betracht"
das, oder besser dieses Urteil hat IMHO nix mit dem hier beschriebenen Fall zu tun und ist außerdem eine solche Insellösung, dass ich sie hier nie und nimmer anführen würde...
Erstellt am 30.03.2012 um 09:52 Uhr von gironimo
>Bei auslaufenden Vertraegen werden den MA die Minusstunden einfach abgezogen, obwohl es sich groesstenteils um vom MA unverschuldete Minusstunden handelt. Wie sieht die rechtliche Lage aus?<
Er darf also (größtenteils) nicht - da die Minusstunden (größtenteils) durch Annahmeverzug entstanden sind.
Da dürfte aber das Problem der Beweisbarkeit sein. Wenn es Aufzeichnungen oder Zeugen (z.B. der BR) gibt, dürfte der Rechtsweg vielversprechend sein.