Erstellt am 21.03.2012 um 22:12 Uhr von nicoline
schuhpunkt,
Gibt es einen Betiebsrat? Der könnte helfen.
*Gibt es eine Gesetzliche Regelung wann Dienstpläne ausgehangen werden müssen,*
Nicht wirklich, aber, viele Gedanken dazu: Link kopieren und einfügen
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
Erstellt am 22.03.2012 um 06:50 Uhr von schuhpunkt
Danke für die Antwort!
Ich bin bei uns im BR aber wir wollen einen Brief aufsetzen wie und wann Dienstpläne zu erscheinen haben damit die MA die Möglichkeit haben ihre Freizeit zu gestalten.
Aber wir würden das gern mit einem genauen Gesetz begründen, damit die Geschäftsführung gezwungen ist dies umzusetzen.
Ich habe dies nicht in meinem Vertrag stehen!
Erstellt am 22.03.2012 um 07:01 Uhr von nicoline
schuhpunkt,
*wir würden das gern mit einem genauen Gesetz begründen*
das gibt es eben nicht. Ein Brief wird da nicht viel nützen, ihr solltet dazu eine Betriebsvereinbarung abschließen.
Erstellt am 22.03.2012 um 07:20 Uhr von schuhpunkt
OK ! Dann danke ich erstmal dafür und halte dich mal auf dem laufenden was passiert!
LG
Erstellt am 22.03.2012 um 07:31 Uhr von NoPain
Sieh Dir mal § 12 Abs. 2 TzBfG an ;)
Erstellt am 22.03.2012 um 09:41 Uhr von gironimo
Wenn Ihr eine BV aushandelt, ist diese das "Gesetz" für diesen Betrieb.
Gerade bei Arbeitszeitregelungen jeder Art, hat der BR ja eine erzwingbare Mitbestimmung.
Erstellt am 22.03.2012 um 10:09 Uhr von Fairlight
Wenn ihr euch an eine BV macht, dann aber gleich Nägel mit Köpfen ;-)
Arbeitet sie derart aus, dass gleich Arbeitszeitrahmen, täglicher Beginn und Ende und Pausen darin geregelt sind. Wichtig ist auch, nicht zu knapp bei den Forderungen zu sein, denn in der Einigungsstelle muss ja noch genug Raum sein, "nach unten zu verhandeln".
Lasst dort auch mit einfließen, wann die Dienstpläne spätestens bei euch als BR vorzuliegen haben, damit ihr genug Zeit habt, diese zu genehmigen. Bei uns wird die Regelung sein, dass die 3 Wochen im Voraus da sein müssen und wenn wir uns nicht bis zum Freitag eben dieser Woche dazu geäußert haben, gelten sie als genehmigt.
Es gibt da eine Menge, was man mit einfließen lassen kann. Die zuständige Gewerkschaft hat da bestimmt ein paar gute Ideen zu. Wichtig ist, dass ihr euch im Vorfeld sowohl klar macht, was ihr erreichen wollt und dass die betrieblichen Belange berücksichtigt wurden.
Viel Erfolg bei den Verhandlungen!
Erstellt am 22.03.2012 um 10:38 Uhr von azrael
http://saar.verdi.de/fachbereiche/gesundheit_soziales/kirchen/der_schichtplan_muss_fruehzeitig_angeordnet_werden