Erstellt am 19.02.2012 um 13:08 Uhr von DerAlteHeini
JuliaDC
Eure Meinung, dass eine BV über dem Arbeitsvertrag steht, ist falsch.
Eine BV kann nicht verschlechternd einen Arbeitsvertrag eingreifen.
Im Übrigen dürfte wichtig sein, was überhaupt zu Arbeitszeiten in den Arbeitsverträgen der Betroffenen steht.
Erstellt am 19.02.2012 um 13:13 Uhr von Kölner
@DerAlteHeini
Warum soll hier keine Schichtarbeit möglich sein?
Ich zitiere:
"Produktionsbetrieb mit 150 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben alte Verträge, wo kein Hinweis auf Schichtarbeit aufgeführt ist (aber auch nicht ausgeschlossen wurde) [...]"
Wo siehst Du hier die Probleme; zumal eine BV existiert?
Erstellt am 19.02.2012 um 13:18 Uhr von JuliaDC
Ich glaub ich hab mich da etwas blöd ausgedrückt.... nicht die Betriebsvereinbarung direkt steht über den Arbeitsverträgen.
Ich meinte damit eher, dass bei den Leuten wo im Arbeitsvertrag steht, dass sie Schicht arbeiten müssen - sofern sie gefordert wird - auch auf die gültige Arbeitszeitvereinbarung verwiesen wird.
Ob in den alten Verträgen auf eine Arbeitszeitenregelung verwiesen wird, kann ich grad nicht sagen. Ich glaube da stand lediglich etwas von "Der Mitarbeiter hat eine 35 Stunden-Woche" oder so ähnlich. Müsste ich morgen nochmal nachschauen.
Erstellt am 19.02.2012 um 13:49 Uhr von DerAlteHeini
JuliaDC
Wird in den "alte Arbeitsverträgen" Arbeitszeiten genannt?
Beispiel:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden bei einer
tägliche Arbeitszeit ist von 7:00 Uhr bis 14:45 Uhr einschl. einer Pause von 45 Min.
Sind also die Arbeitszeiten präzise im AV geregelt, so benötigt der AG bei einer Änderung der Zeiten, die Zustimmung des AN bzw. kann der AG auch eine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 19.02.2012 um 14:00 Uhr von JuliaDC
Da wird sich nur auf eine 35 Stunden-Woche bezogen und nicht auf die tägl. Verteilung der Arbeitszeit
Erstellt am 19.02.2012 um 17:04 Uhr von gironimo
Ihr könntet die Kollegen natürlich einfach zu einem Fachanwalt schicken, da es ja um ihre individuellen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag geht.
Ihr könntet aber auch (nach Verständigung mit dem AG) auf Euer Recht bestehen, einen Sachverständigen (wohl am Besten auch einen Fachanwalt) hinzu zu ziehen, um diese Fragen im Betrieb zu klären.
Müsste ja eigentlich auch im Interesse des AG sein.
Erstellt am 20.02.2012 um 09:00 Uhr von rkoch
Mal von anderer Seite beleuchtet:
Der BR ist mitbestimmungspflichtig auch bei der Einführung und Abschaffung von Schichtarbeit sowie bei er Einteilung der einzelnen AN in die Schichten. Das ganze bis zur Einigungsstelle.
Das der AG Schichtarbeit einzelvertraglich nicht ausgeschlossen hat bedeutet im Umkehrschluß tatsächlich, dass er den MA Schichtarbeit anweisen kann (--> §106 GewO (solange nicht durch Vertrag beschränkt)).
Aber der BR kann hier durchaus was tun!
1. Er kann die Schichtarbeit an sich verhindern - zumindest es versuchen, das übt erstmal ein bischen Druck aus, die Einigungsstelle wird der AG i.d.R. nicht wollen.
2. Im Rahmen der Verhandlungen darüber gibt der BR nach und erlaubt die Schichtarbeit doch, aber unter der Voraussetzung, dass zumindest AN die aus persönlichen Gründen keine Schichtarbeit leisten KÖNNEN (Zwei Mitarbeiterinnen haben jeweils ein 8 bzw. 9 jähriges Kind) nur in der Frühschicht eingesetzt werden...
Natürlich ist das nur ein Vorschlag, wie man mit dem Problem umgehen kann. Was für Euren Betrieb richtig ist müsst ihr schon selbst entscheiden. Es soll quasi nur zeigen, dass ihr durchaus was für die Kollegen tun könnt, obwohl Euer AG den Schichtbetrieb einführt.
Erstellt am 20.02.2012 um 10:46 Uhr von JuliaDC
Wir sind NICHT gegen Schichtarbeit sondern wir unterstützen in diesem Fall die Geschäftsführung.
Mit den beiden Frauen werden wir zusehen, da eine Ausnahme reinzubekommen. Also dass sie uns sagen ob und wenn wann, sie Schichtarbeit leisten können.
Habe gerade nachgeschaut, in den Alt-Verträgen steht lediglich "Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunde wöchentlich." Und dann der Hinweis auf Verpflichtung zur Mehrarbeit, sofern diese angeordnet wird.