Erstellt am 10.01.2012 um 12:26 Uhr von pitsieben
@Betriebsbär,
siehe § 37 Abs. 2 BetrVG:
"Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist."
Also nicht 50 %, sondern je nach Bedarf der BR-Tätigkeit.
Erstellt am 10.01.2012 um 12:28 Uhr von kainil
Hallo Betriebsbär,
Du alleine legst fest, wieviel Zeit Du brauchst für Deine BR - Arbeit.
Wenn Du nicht freigestellt bist, meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzten für BR-Arbeit ab (BtrVG 37 Abs. 2). Wenn Du mit Deiner BR-Arbeit fertig bist, meldest Du Dich bei Deinem Vorgesetzten zurück. Du meldest Dich nur ab für BR-Arbeit, brauchst ihm nicht zu sagen was Du machst.
Zur BR-Arbeit gehören nicht nur die Sitzungen, Vorbereitung auf diese, lesen von BetrVG usw.
Erstellt am 10.01.2012 um 12:41 Uhr von Betriebsrätin
Wie viele BRM gibt es? Hast Du eine besondere Funktion im BR, zB BRM stelev BRV oder Aussachussmitglied usw.? Denn z.B. ein BRM in einem 9er Gremium ohne besondere Funktionen dürfte i.d.R. deutlich unter 50% liegen.
Erstellt am 10.01.2012 um 18:33 Uhr von ganther
frag mich gerade was das für ein tolles Seminar war.... da gab es anscheinend geniale Tipps und Tricks
Erstellt am 10.01.2012 um 18:41 Uhr von fasssungslos
*frag mich gerade was das für ein tolles Seminar war.... da gab es anscheinend geniale Tipps und Tricks*
bei beiträgen, die hier von einem wie auch immer genannten bären eingestellt werded, wäre ich primär mal vorsichtig, was die ernsthftigkeit dieser frage angeht.
Erstellt am 10.01.2012 um 18:42 Uhr von Globus
@all
habt ihr euch eigentlich die Frage genau angesehen?
"wer kann mir sagen, in welchem Umfang meine tägliche Zeit für Betriebsratsarbeit ist."
tja, dass kannst du dir beantworten und auch dein Vorgesetzter und Chef wenn du dich richtig ab und wieder angemeldet hast.
"Ich habe in meinem Seminar für AR1 erfahren, dass dies mittlerweile 50% meiner Arbeitszeit beträgt. "
das kann gut möglich sein, wir wissen ja nciht, wie hoch dein BR Arbeitsaufkommen real und momentan ist.
"Ich kann aber kein aktuelles Urteil im Netz darüber finden. "
wenn die Notwendigkeit oder deine BR Arbeit als solches noch nicht richterlich abgeurteilt wurde, werden auch wir das unmöglich schaffen.
"Wer kann mir da weiterhelfen? "
wie ich schon eben sagte, nur du, dein Vorgesetzter und dein Chef - wenn du dich richtig ab und angemeldet hast.
oder willst du gar nciht wissen, wieviel BR Arbeit du momentan machst?
Nur so kann man eigentlich deine Frage verstehen, sollte ich mich irren BÄR, schreib es bitte