Erstellt am 26.12.2011 um 16:53 Uhr von gironimo
Bist Du Betriebsrat oder habt Ihr einen im Betrieb?
Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung. Die Frage, die bei der Dienstplangestaltung mit dem AG diskutiert werden müsste wäre sicherlich - kann die Schicht aufrecht erhalten bleiben, wenn ein Kollege planmäßig wegfällt. Welche Arbeiten werden dann nicht erledigt u.s.w.
Untersagen kann der AG aber die Arbeit nicht - er muss sich mit dem BR auf einen neuen Schichtplan einigen. Ansonsten aber - Nur wegen der Schichtzulage jemanden zu beschäftigen ist sicherlich kein stichhaltiges Argument.
Ohne BR sieht es schon schlechter aus, da dann der AG den Plan gestalten kann.
Erstellt am 26.12.2011 um 17:02 Uhr von peanuts
"Ohne BR sieht es schon schlechter aus, da dann der AG den Plan gestalten kann."
Unsinn. Es steht doch bereits geschrieben, dass es einen Schichtplan für ein komplettes Jahr gibt. Damit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht und dieser Schichtplan ist verbindlich. Dabei ist es ziemlich egal, ob es einen BR gibt oder nicht.
Um es mit § 615 BGB zu sagen, darf diese Freistellung nicht zu Verdiensteinbußen führen.
Erstellt am 26.12.2011 um 17:43 Uhr von nicoline
*Es steht doch bereits geschrieben, dass es einen Schichtplan für ein komplettes Jahr gibt. Damit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht und dieser Schichtplan ist verbindlich. Dabei ist es ziemlich egal, ob es einen BR gibt oder nicht. Um es mit § 615 BGB zu sagen, darf diese Freistellung nicht zu Verdiensteinbußen führen.*
Die Frage ist ja nur, ob die AN das auch wissen, was Du hier schreibst und in wie weit sie bereit sind, dieses "Wissen" vor dem AG auch zu vetreten und bei allen möglichen Reaktionsvarianten des AG auch dabei zu bleiben. Klappt ja häufig nicht mal mit BR!
Erstellt am 27.12.2011 um 08:13 Uhr von gironimo
>Unsinn.<
Eben nicht. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Ob der Plan tatsächlich für das ganze Jahr verbindlich ist, mag dahin gestellt sein. Ich habe meine ernsten Zweifel.
Wer aber soll nun einen eventuellen "Anspruch" durchsetzen, wenn der AG rationalisieren will??
Erstellt am 27.12.2011 um 09:28 Uhr von peanuts
"Ob der Plan tatsächlich für das ganze Jahr verbindlich ist, mag dahin gestellt sein. Ich habe meine ernsten Zweifel."
Was gibt es da zu zweifeln? Arbeitsgerichte sind nunmal der Meinung, dass mit der Veröffentlichung eines Dienstplans das Weisungsrecht verbraucht ist.
"Wer aber soll nun einen eventuellen "Anspruch" durchsetzen, wenn der AG rationalisieren will??"
Der AN, wer denn sonst? Die Anspruchsgrundlage habe ich bereits benannt.
Erstellt am 27.12.2011 um 19:17 Uhr von gironimo
Erstellt am 27.12.2011 um 20:55 Uhr von kunzundhinz
gironimo
...Na dann viel Spaß dabei.
Den hatr JEDER AN bei JEDER Klage gegen den AG, oder siehst Du es anders.