Erstellt am 02.11.2011 um 21:47 Uhr von DrUmnadrochit
Dann denkt das Bundesarbeitsgericht aber nicht unbedingt richtig?
Erstellt am 02.11.2011 um 22:58 Uhr von Kölner
@DrUmnadrochit
Gut, dass dies noch mal jemand feststellt.
Erstellt am 03.11.2011 um 16:41 Uhr von NoPain
Warum kommt mir dieser Satz so bekannt vor?
Würde das dem geforderten "im voraus feststehende Ruhepausen" genügen? Ich denke nein.
@DrUmnadrochit,
kannst Du bitte das entsprechende Urteil mit AZ nennen? Vielen Dank!
Erstellt am 03.11.2011 um 17:08 Uhr von Keiner
Bezahlte Pause
Für Pflegepersonal im Nachtdienst, welches die Station nicht verlassen kann, weil die Patienten sonst sich selbst überlassen wären, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die "Pause" als Arbeitszeit zu bewerten und zu bezahlen ist.
(u.a.: Bundesarbeitsgericht am 25.10.1989 - 2 AZR 633/88).
Erstellt am 04.11.2011 um 10:55 Uhr von NoPain
@Keiner und @All,
vielen Dank! Mir ging es bei dieser Frage, bzw. bei dem damaligen Thema, eher um die Frage, WANN die Pausen den MA mitgeteilt werden müssen um § 4 Satz 1 ArbZG genüge zu tun. Die Frage lautete damals, sinngemäß:
Wann muss den MA die Pausenzeit/en mitgeteilt werden, bei Dienstbeginn - quasi beim Einstempeln - oder auf Zuruf - quasi jeden Tag anders und / oder wenn es betrieblich passt?
Wenn Du oder ein anderer Mitstreiter zu dieser Frage auch ein AZ hast wäre das suppi!
Erstellt am 07.11.2011 um 23:01 Uhr von DrUmnadrochit
Ein Urteil habe ich gerade nicht zur Hand, aber ein Beschluss tut es hoffentlich auch...
z.B. 1 ABR 28/02