Erstellt am 12.10.2011 um 14:06 Uhr von gironimo
Wo ist der Betriebsrat?? Da gibt es doch so etwas wie Mitbestimmung.
Erstellt am 12.10.2011 um 14:19 Uhr von ludmilla
@gironimo
Der Betriebsrat hat sich aufgelöst. Welche Möglichkeit haben die MA?
Erstellt am 12.10.2011 um 14:21 Uhr von DonJohnson
*Welche Möglichkeit haben die MA?*
unter anderem schnellstmöglich einen neuen BR wählen ;-)
Erstellt am 12.10.2011 um 14:28 Uhr von gironimo
DonJohnson sagt es.
Ansonsten - wer keinen Urlaub mehr hat, kann auch keinen nehmen. Ein Vorgriff auf das kommende Jahr ist nicht möglich. (Wenn Ihr keinen BR wählt ist der Anspruch wahrscheinlich nur mit einem Rechtsbeistand durchzusetzen, falls der AG uneinsichtig ist)
Erstellt am 12.10.2011 um 14:32 Uhr von DonJohnson
Gironimo
das Problem ist, der AG könnte siene Posituion ausnutzen und entweder ArbZ Konten ins Minus gehen lassen, oder auch die AN nötigen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ich bin mir fast sicher, dass aus dem Betrieb keiner anwaltlich und eventuell gerichtlich gegen vorgehen würde ;-(
Ergo, in meinen Augen wäre es da echt am klügsten, schnellstmöglich ein neues Gremium zu wählen...
Erstellt am 12.10.2011 um 14:44 Uhr von Kölner
@all
Im Moment macht der AG alles richtig, wie ich meine: Er hat eine Ankündigungszeit vorgegeben und es gibt keine Interessenvertretung.
Daher kann er einseitig ankündigen - leider glaube/meine ich zudem, dass selbst bei einer schnellen Neuwahl im vereinfachten Wahlverfahren diese Situation so bleiben wird (wenigstens in diesem Jahr).
Erstellt am 12.10.2011 um 14:49 Uhr von Matze
@alle,
greift hier nicht der § 615 BGB?
"1Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein."
Aber klar ist, den Anspruch muss in diesem Fall jeder einzelne Mitarbeiter für sich erstreiten.