Erstellt am 13.09.2011 um 16:00 Uhr von Weisnichtalles
Naja, ich kann den Chef verstehen. Du hättest ja theoretisch auch weiterhin krank sein können. Woher soll denn Dein Chef das wissen???
Ich würde sagen, Erhalt der Abmahnung bestätigen, abheften und ruhen lassen.
Im Zweifel wird später ein Gericht entscheiden, ob die Abmahnung rechtens ist.
Erstellt am 13.09.2011 um 16:26 Uhr von rkoch
> Du hättest ja theoretisch auch weiterhin krank sein können. Woher soll denn Dein Chef das wissen???
Sorry? Schon mal was von §5 EntgFG gehört? Entweder AU-Bescheinigung, oder nicht krank.
@missbiggi
Also: Entweder Du warst auch während Deines Urlaubs weiterhin krank, dann musstest Du die AU-Bescheinigung spätestens am Montag einreichen.
Warst Du nicht krank, dann musste Dein AN annehmen das Du nicht mehr krank warst, also warst Du für diese Woche in dem genehmigten Urlaub.
Bist Du nach Deinem Urlaub sofort wieder auf Arbeit gegangen war doch alles Paletti, oder? Wofür eine Abmahnung?
Erstellt am 14.09.2011 um 14:17 Uhr von rotestuch
Wir alle wissen doch, dass es schwarze Schafe gibt, ohne das ich missbiggi hier was unterstellen will.
Der MA hat ab Montag Urlaub, aber sein Flieger geht schon Freitag um 11.00 Uhr. Was macht er? Er meldet sich für Freitag krank.
Um hier nicht das geringste Misstrauen seitens des AG aufkommen zu lassen, sollte er davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Arbeitsunfähigkeit geendet hat und mit dem nächstfolgenden Arbeitstag der (bereits festgelegte oder vereinbarte) Erholungsurlaub beginnt. Wo ist das Problem aus Sicht des MA, wenn er sich meldet.
Probleme gibt es dann, wenn man dies nicht tut und sich dann auch noch beschwert.
Ehrlich....
Erstellt am 15.09.2011 um 15:11 Uhr von rkoch
@missbiggi
Bitte verändere Deine ursprüngliche Frage nicht, das bekommt i.d.R. keiner mit, sonder benutze die Funktion "Neue Antwort" wenn Du noch etwas beitragen willst.
> Grund dafür ist weil ich mich aus meinem Urlaub (am ersten Tag, also Montag) der schon
> 9 Monate genehmigt war mich nicht zurückgemeldet habe. Das kann es doch wohl nicht
> sein.
Irgendwas kapier ich nicht.... Wenn Du am Montag auf Arbeit erscheinst - wozu und bei wem sollst Du Dich da "zurückmelden" ? Du bist da, Dein Vorgesetzter weiß das Du da bist, krank gemeldet warst Du auch nicht, wahrscheinlich hast du auch gestempelt, .........
Gab es denn irgendwelche Zweifel daran das Du anwesend warst?
Einzig denkbare Konstellation: Du bist an einem Arbeitsplatz an dem i.d.R. niemand mitbekommt ob Du da bist oder nicht... Freigestellter BR? Aber selbst dann bleibt die Frage offen: mußtest Du dich am Ende vergangener Urlaube zurückmelden? Ist das bei Euch so üblich, ggf. in einer BV Urlaubsgrundsätze so geregelt?
Erstellt am 18.09.2011 um 15:42 Uhr von missbiggi
Hallo,
ich schleppte mich im Grunde genommen schon am Mittwoch und am Donnerstag ins Geschäft sagte auch meinem Vorgesetzten ( am Donnerstag) das es mir während der Arbeit am Mittwoch ins Kreuz gefahen ist und er meinte ein Kollege könnte die Arbeit mir ja bringen so dass ich nur am PC stehen und erfassen müsste, was wenn man 4 Stunden arbeitet auch wirklich nicht leicht ist, aber sobald sich jemand bei uns in der Abteilung krank meldet sieht der Vorgesetzte rot, denn in 20 Jahren war der Vorgesetzte noch keinen Tag krank und das erwartet er eben von uns auch.
Ich hatte ihm eine Krankmeldung vom Orthopäden zukommen lassen über eine Kollegin und man geht nicht zum Facharzt wenn es nicht nötig ist (ich mal nicht).
Ich kann mich ja nicht am Freitag um 17 Uhr krank melden und am Freitag um 22 Uhr gesund melden (weil mein Urlaub am Montag gebucht und genehmigt war) was macht das für einen Sinn und wenn ich weiterhin krank gewesen wäre hätte sie auch am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Tisch gehabt.
Da ich meinen Urlaub aber schon im Januar mit Flug gebucht hatte (nachdem er genehmigt war) flog ich eben mit den Kreuzschmerzen in Urlaub der Arzt meinte es dauert 4 Tage, do war es auch.
Nach meinem Urlaub habe ich am 12.09.11 wieder um 17.30 Uhr ordnungsgemäß mit stempeln meine Arbeit auf genommen hatte und ich verstand nicht was die Abmahung soll. Ihm konnte es doch egal sein, mein Urlaub war genehmigt und ob ich krank bin oder Urlaub hatte auf jeden Fall konnte er doch auch seinen Unterlagen erkennen das ich Urlaub habe.
Wir sind in der Abteilung 30 Personen und er sah ja das ich an meinem Arbeitsplatz stand.
Aus dem Urlaub muss ich mich nicht zurück melden nur aus dem Krankenstand (steht doch aber nicht im Gesetz, oder?) aber ich dachte immer es ist meine Pflicht mich abzumelden wenn ich krank bin und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheingung zu bringen, der Rest ist doch freiwillig sich zurück zu melden, oder liege ich da falsch?
Danke für Eure antworten
Biggi
Erstellt am 18.09.2011 um 17:54 Uhr von rainerw
missbiggi,
wenn ich Deinen Ausführungen folgen kann hast Du die Abmahnung nicht wegen des krankseins bekommen und ebend das Du dich nicht aus dem Krankenstand zurückgemeldet hast, sondern einzig und allein das Du Dich nicht aus dem Urlaub zurück gemeldet hast. Sehe ich das so richtig?
Frage: Von wann bis wann warst Du Krank geschrieben?