Hallo zusammen,
folgender Fall: Ein AN wird im September10 krank und bleibt dies bis einschließlich März11. Im April nimmt er seine Arbeit wieder auf. Er hat aus 2010 noch 10 Tage Resturlaub, den er nun nehmen möchte. Der Chef verweigert dies mit der Begründung, der alte Urlaub wäre verfallen. Der AN weist auf EuGH Urteil von 2009 (Tip vom BR), aber der Chef ist davon unbeeindruckt. Er erklärt, er wäre nicht sicher, ob dieses Urteil auch für ihn bindend wäre. Sein Rat: der AN könne ja einen Anwalt einschalten.
Meine Frage: Kann der BR helfen oder ist das Individualrecht?
Schon mal herzlichen Dank
amica02