Wir sind eine neu gebildete Schwerbehindertenvertretung, möchten im Haushalt für das kommende Jahr einen Satz (100 Euro) für Repräsentationszwecke einstellen lassen. Gedacht ist dies für Krankenbesuche (Genesungspräsente, Blumen etc.) oder ähnliches.
Vom Arbeitgeber wird nun eine Begründung gewünscht und die Frage gestellt, ob dies zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört.