Erstellt am 27.06.2008 um 09:30 Uhr von pirat
@Thoing,
Schluss mit lustig!
Sag ihm, du wirst dein Recht auf Teilnahme gerichtlich durchsetzten...BASTA!!
Erstellt am 27.06.2008 um 09:32 Uhr von Poseidon
Hallo Thoing,
vielleicht hilft es dem BRV mal darüber aufzuklären das dies eine grobe Pflichtverletzung ist, welche nach §23 BetrVg entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Anstatt SGB IV zieht auch § 32 Betrvg.
Ich hoffe du kannst ihn damit zum einlenken bewegen.
MfG
Poseidon
Erstellt am 27.06.2008 um 09:32 Uhr von Thoing
Wie ist hierbei die Vorgehensweise???
Erstellt am 27.06.2008 um 09:44 Uhr von Petrus
Wenn du nicht gleich mit Kanonen schießen willst, kannst Du auch § 35 BetrVG wiederholt anwenden. Da fasst dann die SBV einen entsprechenden Beschluss und teilt diesen GF und BR mit.
Wenn damit Personalangelegenheiten jeweils für eine Woche "vertagt" werden und der BR anschließend alles nochmal berbeiten muss, würde ich als BRM meiner BRV auf die Füße steigen - mit Plattfußgarantie ;-)
Und der ArbGeb findet es vmtl. auch nicht komisch, Einstellungen und Versetzungen nicht tätigen zu dürfen...
§156 (1) Nr. 9 SGB IX dürfte auch interessant werden...
Erstellt am 27.06.2008 um 10:03 Uhr von pirat
@Thoing,
ergänzend zu Petrus lies mal ab S.8 wird es interessant, von wegen arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren. Manchmal kommt auch aus Bayern was gutes... .-)
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/vertrauensperson.pdf
Wede dich an dein Integrationsamt! Schulungen könnten auch helfen...
Erstellt am 03.07.2008 um 18:59 Uhr von mars
Die Schwerbehinderten-Vertretung hat einen gesetzlichen Anspruch (SGB) an allen Sitzungen des BR teilzunehmen. Der SchwbV hat kein Stimmrecht - aber Anhörungsrecht.