Erstellt am 29.02.2008 um 12:39 Uhr von Angi1
Hallo die Römerin,
ich habe nochmals in den § 95 Im SGB IX geschaut. Finde aber nirgens den Hinweis auf eine Berechtigung zu einem solchen Termin.
§ 80 SGB IX beschreibt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern.
Wieso hast du diesen Termin?
MfG
Angi1