Hallo *,

ich bin Schwerbehindertenvertrauensperson (SbV) bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber will Listen in Dateiform ins Intranet stellen, um Urlaubsansprüche abzuwickeln. Diese Listen sind für jeden Mitarbeiter (ca. 400) einsehbar - über die EDV-Schulungsrechner auch für betriebsfremdes Personal.

Anhand der Zusatzurlaubstage für SB (§ 125 SGB IX) sind Rückschlüsse auf den SB-Status möglich. Viele Kollegen fühlen sich so öffentlich "gebrandmarkt" und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

Anhand welcher konkreten rechtlichen Bestimmungen (BDSG?) kann ich den Arbeitgeber zum einlenken bewegen... Ein Gespräch brachte kein Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten schwerbehinderten Kollegen...

Danke im Voraus!