Erstellt am 05.01.2008 um 18:01 Uhr von Lotte
madita,
ja kann, in den Kommentierungen zum § 32 BetrVG wird die Möglichkeit des Doppelmandats bestätigt. Z.B. DKK RN 2.
Erstellt am 06.01.2008 um 10:10 Uhr von waschbär
*Ja* und es ist sogar sehr oft der Fall .-)
Erstellt am 06.01.2008 um 10:18 Uhr von Kölner
@waschbär
Was ich allerdings oftmals sehr unsinnig finde...
Erstellt am 06.01.2008 um 10:59 Uhr von waschbär
Kölner,
warum? von denen ich weis das sie beide Mützen haben,sagen das es besser so ist?!
Erstellt am 06.01.2008 um 11:59 Uhr von Kölner
@waschbär
Zum einen...
Ein BEM aus Sicht des BR ist anders, als ein BEM aus Sicht der SBV. Manche BRM's konzentrieren sich dann nur noch bedingt auf die Aufgaben eines SBV im BEM - sondern eher auf die des BR im BEM (was für ein Satz...).
Auch halte ich eine Neueinstellungen unter dem Gesichtspunkt des SGB IX als etwas 'beurteilungsschwieriger', als wenn ich 'nur BR' bin.
Ausserdem halten einige BRM und SBV in Doppelfunktion mitunter die Schizophrenie Ihres Daseins nicht aus. Zudem vergeben sich einige BR's die Chance (einen nicht BR als SBV zu haben), einen unverstellteren Blick auf die ein oder andere Sache zu haben durch ein 'Nicht-BRM-aber-SBV'. Von einer Aufgabenverteilung und damit verbundenen Arbeitserleichterung wage ich noch gar nicht zu sprechen.
Zusammengefasst:
Bei kleineren Betrieben mit sehr gewissenhaften SBV/BRM-Doppelmandatsträgern sehe ich wenig Probleme. Ab einer Betriebsgröße von 1.500-2.000 AN (!5%-Regelung) sehe ich sehr wohl einige selbige.
Erstellt am 06.01.2008 um 13:04 Uhr von waschbär
Kölner,
Stimmt eine möglichen konflikt grade im bezug auf die aufgabe bzw den Fokus .... das würde Erklären warum wir uns in der Runde gerne mal Kappeln ... wegen Anträgen
Erstellt am 06.01.2008 um 13:43 Uhr von Lotte
Als Doppelmandatsträger ist man sicher manches Mal im Konflikt zwischen den beiden Mandaten.
Aber ich habe mit SBV, die kein BRM sind oder je waren die Erfahrung gemacht, dass viele rechtliche Grundlagen fehlen bezüglich des BetrVG oder TV. Das macht es manchmal schwierig, da sie dadurch oftmals leicht zu verunsichern sind.
Erstellt am 07.01.2008 um 07:34 Uhr von baravi
Kann es sein, dass "Madita" nicht die gewählte Vertrauensperson der schwerbhinderten Mitarbeiter meint, sondern den gem. § 98, SGB IX, zu bestellenden "Beauftragten des Arbeitgebers" - schließlich ist die Rede von SchwerbehindertenBEAUFTRAGTER !!
Erstellt am 07.01.2008 um 08:31 Uhr von waschbär
baravi,
Das würde ich lustig finden,aber das könnte uns nur madita sagen...?
Erstellt am 07.01.2008 um 11:58 Uhr von madita
Madita meldet sich zu Wort:
Natürlich meine ich den SBV der Schwerbehinderten AN und nicht den Beauftragten des AG...
Unser Verein hat ca 120 AN und es findet sich unter diesen kein neuer SBV (der "Alte" ist nun im Vorruhestand)...daher wird diese Funktion ein BRM übernehmen, bevor es gar keinen SBV gibt.
Danke für Eure Antworten und Grüße von Madita.
Erstellt am 07.01.2008 um 12:07 Uhr von Mona-Lisa
@madita,
woher wollt ihr wissen, dass sich nicht einer der Schwerbehinderten zur Wahl stellen würde?
Erstellt am 07.01.2008 um 12:07 Uhr von Immie
Erstellt am 07.01.2008 um 12:15 Uhr von madita
...vorausgesetzt, er wird gewählt...hatte ich versäumt zu formulieren.
Erstellt am 07.01.2008 um 12:19 Uhr von Immie
Erstellt am 07.01.2008 um 13:33 Uhr von waschbär
@ll,
Super nun ist der Fred ja fast rund.Fehlt nur noch die Nick bedeutung .-)
Madita ist eine Abkürzung von Margaretha. Margaretha bedeutet Perle und Madita bedeutet "kleine Perle". Wunderschön, oder?
Astrid Lindgrens beste Freundin hieß Madita, allerdings wurde sie Madicken genannt.
Später schrieb Astrid Lindgren dann die Geschichten von Madita