Erstellt am 12.12.2007 um 16:02 Uhr von Kölner
@GSBV
Ich würde "Nein" sagen...
Erstellt am 12.12.2007 um 16:14 Uhr von gsbv
Hallo Kölner,
Wo kann ich das nachlesen?
Danke
GSBV
Erstellt am 13.12.2007 um 07:53 Uhr von uhu
@GSBV
§53 Abs. 1 BetrVG sind die Teilnehmer der Betriebsräteversammlung aufgeführt.
Erstellt am 13.12.2007 um 08:41 Uhr von betriebsratten
Was ist eine Betriebsräteversammlung?
Betriebsratssitzung?
Abteilungsversammlung?
Betriebsversammlung?
Das sind rechtlich verbindliche Bezeichnungen, die aber immer was eigenes meinen.
Erstellt am 13.12.2007 um 09:00 Uhr von Kölner
@betriebsratten
Du kennst eine Betriebsräteversammlung nicht?
Das ist auch eine "verbindliche Bezeichnung", die auch was sehr eigenes meint! Viel Spass beim Lesen des § 53 BetrVG...
Erstellt am 13.12.2007 um 10:24 Uhr von betriebsratten
Ach DASS
Ok....wir haben sowas nicht :-)