Erstellt am 11.11.2007 um 10:23 Uhr von pirat
Ahoi, Herbstmeister,
........weil heute Sonntag ist, und es keinen gibt, der sich Deiner Frage annehmen will.........
So wie ich das sehe, ist für die Kollegin am 31.12. Schluß! Der AG hat sich klar geäußert. Grund ist die hohe Krankheitsquote.(Ohne dass ich das bewerten will)
........wird es drauf ankommen lassen.
Was sagt den das Integrationsamt dazu? Gibt es einen SchwbV bei euch?
Erstellt am 11.11.2007 um 17:12 Uhr von Herbstmeister
@pirat
Du hast aber meine eigentliche Frage nicht beantwortet!
Hier nochmal: "Hat die Kollegin Chancen, da der AG die Quote des SGB IX nicht erfüllt und greift hier der § 81 SGB IX (wenn sie sich z.B. wieder bewerben würde und sonst keine schwerbehinderte Bewerberin vorhanden ist)? "
Mir ist klar, dass Schluss ist. Aber diese Frage scheint zu kompliziert, denn selbst das IA und die Rechtsberatung der AN Kammer konnten keine eindeutige Antwort auf die Frage geben. Die Chancen bei einem Individualverfahren, so die Rechtsberatung, sähen gut aus, da der AG die Quote nicht erfülle und der Sachgrund noch nicht wegfalle.
Die Kollegin sieht allerdings von einer Klage ab.
Erstellt am 14.11.2007 um 14:03 Uhr von Krämer
Hallo
Durch den Arbeitvertrag bis 31.12.2007
beteht keine möglichkeit um eine Weiterbeschäftigung
auch wenn die Quote nicht erfüllt ist.