Erstellt am 28.10.2007 um 10:13 Uhr von Immie
@Konzuela
Der "Kollege" ist nicht mehr "Kollege".
Er ist gekündigt, und hat vor dem Arbeitsgericht verloren:-(
Was soll ihm "noch" passieren?
Erstellt am 28.10.2007 um 10:53 Uhr von paula
wenn der AG dies erfährt wird er dies im Berufungsverfahren gegen den AN verwenden. Er kann natürlich dies auch nutzen um eine hilfsweise neue Kündigung auszusprechen.
@Immi
"Er ist gekündigt, und hat vor dem Arbeitsgericht verloren:-("
Insbesondere nach den neuen hier genannten Faken habe ich mit diesem MA null Mitleid
Erstellt am 28.10.2007 um 11:24 Uhr von Immie
@paula
Das war kein Mitleid.
Aber aus ein paar Sätzen ist nie zu erkennen,
wie die genauen Umstände sich darstellen.
Auch wenn es gerechtfertigt ist, für den MA ist es ...
Erstellt am 28.10.2007 um 11:28 Uhr von Konzuela
Ich finde das nur sehr riskant wenn der Kollege in Berufung geht um einen Arbeitsplatz in seiner Firma als Schwerbehinderter zu erkämpfen und dann so was macht. Als BR und Swbv frage ich mich wie kann mann so dumm sein.
Ich danke euch für die Antworten und wünsche euch einen schönen Sonntag.
Erstellt am 28.10.2007 um 11:55 Uhr von Grinsi
@all
Sorry, ich versteh es nicht: Wieso sollte ein gekündigter AN, und sei er auch noch so schwerbehindert und krank, sich nicht um eine neue Arbeit bemühen? oder bemühen durfen?
"im gleichen Beruf den er nicht mehr durch Krankheit ausführen darf" => wer sagt das? Ich wüsste niemanden, der mir verbieten könnte im vom mir ausgesuchen Beruf zu arbeiten. (Bitte jetzt nicht mit ansteckenden Krankheiten o.ä. argumentieren.)
Konzuela: Was würdest du denn machen, wenn man dich kündigt. Auch wenn die Wiedereinstellungsklage noch läuft. Einfach nur hoffen, das es schon gutgeht?
Paula: Eine andere Argumentation wäre: Der AN beweist (dem Gericht und dem alten AG ) gerade, das er in dem Beruf noch was leisten kann, von wegen der negativen Zukunftsprognose.
Zu deinen Fragen: Du als Schwerbehindertenvertretung eines ehemaligen MA hast damit meiner Meinung nach nichts mehr zu tun. Auch der AG wird einem ehemaligen MA dieses Verhalten nicht verbieten können. Sollte der AN die Berufung gewinnen, muß er sich entscheiden....
MfG
Grinsi
Erstellt am 28.10.2007 um 13:33 Uhr von paula
@grinsi
ich habe den Sachverhalt so verstanden, dass der MA im laufenden Arbeitsverhältnis während er krank war bei einem anderen AG eine Nebenbeschäftigung gesucht hat. Das alleine stellt ja wohl ein massives Problem dar...
Erstellt am 28.10.2007 um 18:22 Uhr von Konzuela
Der Kollege hat 2 Jahre bei uns gearbeitet, seit 5 Jahren krank mit Krankenschein
den er jeden Monat beim AG abgibt. Er kann seine Arbeit die er vorher hatte nicht mehr machen, nach 5 Jahren hat der AG ihn Krankheitsbedingt gekündigt. BR hat der
Kündigung nicht zugestimmt. Swbv hat alles gemacht was möglich war. Jetzt war er beim Arbeitsgericht mit Klage auf Wiedereinstellung. Die Klage ist gescheitert. jetzt geht er in Berufung. er hat als Bauarbeiter gearbeitet. 30% schwerbehindert er darf die Arbeit nicht mehr machen. Jetzt geht er schwarz arbeiten wieder auf dem Bau.
Das kann doch nicht sein, gefährdet er nicht seine Klage auf Wiedereinstellung?
Erstellt am 28.10.2007 um 19:01 Uhr von peters
Konzuela,
wenn er seine Klage gefährdet, dann ist das seine Sache. Ich würde mich in das weitere Geschehen vorm gericht nicht mehr reinhängen - wozu auch.
Mich stört in deiner Frage die Aussage "wurde uns zugetragen..."
Bist du dir sicher, dass es dazu einen Beweis gibt?
Vor Gericht werden in der Regel beweisbare Fakten erwartet...
Erstellt am 28.10.2007 um 19:35 Uhr von Konzuela
Lieber Peters ich würde niemals einen Kollegen verraten, ich bin BR habe nur überlegt mit dem Kollegen zu sprechen,weil ich das als sehr gefährlich erachte.
Aber ihr habt mich überzeugt das der Kollege dieses alleine enscheiden muß.
ich habe auch nicht mit jemanden darüber gesprochen, wollte mich im Forum
erkundigen ob andere Kollegen schon damit zu tun hatten. Vielen dank für eure Antworten.
Erstellt am 29.10.2007 um 15:59 Uhr von rabulist
Hallo Konzuela ! Wenn der Kollege einen GdB von 30 hat und gleichgestellt ist, muß doch das Integrationsamt der Kündigung zustimmen. Ist das geschehen oder hat keiner daran gedacht. Dann wäre die Kündigung meiner Meinung nach wirkungslos!! rabulist