Erstellt am 28.03.2017 um 14:04 Uhr von Pjöööng
Beschluss fassen, einen Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte zu beauftragen.
Mit dem Anwalt reden, ob man hier auch schon eine Einigungsstelle einberufen sollte.
Erstellt am 28.03.2017 um 18:38 Uhr von gironimo
... oder eine einstweilige Verfügung möglich ist (je nachdem, um was es geht).
Auf jeden Fall - bei einem derartig gewollten Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Pflichten (hier Achtung der Mitbestimmung), kann und muss der BR konsequent handeln.