Erstellt am 22.10.2016 um 20:26 Uhr von Pickel
Die Frage ist in dieser Form hier absolut sinnlos. Niemand außenstehendes kennt die zahlreichen Details, die für eine angemessene Einordnung zwingend erforderlich sind.
Erstellt am 22.10.2016 um 22:40 Uhr von gironimo
Ich hoffe, dass sich hier der BR als Gremium einmischt. Denkt erst einmal an Eure Aufgabe, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Und notfalls könnt ihr euch bei der Arbeitszeit /Schichtplanung quer legen. Und wenn dann noch eine Versetzung dabei ist, bei der die Kollegin Nachteile zu befürchten hat, sagt ihr nach §99.2.4 BetrVG Nein. Egal was individuell vor Jahren vereinbart wurde.
Erstellt am 23.10.2016 um 11:26 Uhr von ganther
Selbst wenn der Arbeitsvertrag das so erst einmal sagt so unterliegt das Weisungsrecht den allgemeinen Regeln. Will sagen das jede Weisung inhaltlich überprüft werden kann. Ein Gericht unterzieht die Weisung dann der sog. Ausübungskontrolle. Daneben sollte der BR auf jeden Fall in der von gironimo genannten Weise tätig werden
Erstellt am 23.10.2016 um 11:38 Uhr von Challenger
Tach auch,
wenn sich die Lebensumstände ändern, z.B. nach der Geburt eines Kindes, kann sich der AG meiner Auffassung nicht ohne weiteres mehr auf die erklärte Bereitschaft zur Schichtarbeit der MA'rin berufen.
Da es sich bei der MA'rin um ein BR-Mitglied handelt,ist darüber hinaus sogar eine Behinderung der BR-Tätigkeit in Betracht zu ziehen, da der AG hier offensichtlich vorsätzlich handelt
Erstellt am 23.10.2016 um 14:06 Uhr von blackjack
Wie lange arbeitet die Kollegin auf ihrem jetzigen Arbeitsplatz?
Erstellt am 23.10.2016 um 20:33 Uhr von Tibidor
Hi,
die Kollegin ist ca 17 Jahre in der Firma.
Gruß
Erstellt am 24.10.2016 um 09:51 Uhr von moreno
Natürlich sollte der BR so handeln wie Gironimo es geschrieben hat.
Aber wie Challenger schreibt, dass es eine Behinderung der Betriebsratsarbeit ist, ist völliger Quark auch Schichtarbeiter können ganz normal ein BR Amt betreiben.
Erstellt am 24.10.2016 um 13:37 Uhr von ganther
Eine Behinderung der BR Arbeit ist lächerlich. Auch dass eine vertragliche Vereinbarung nach der Geburt nicht mehr gilt ist Käse. Nochmal individualrechtlich eine Frage der Ausübungskontrolle und kollektivrechtlich habe ich MBR zu beachten