Erstellt am 26.09.2016 um 12:35 Uhr von gironimo
Habt ihr dazu keine Angaben in eurer BV für die Videoüberwachung?
Oder ist von der Aufzeichnung ohnehin kein AN betroffen?
Erstellt am 26.09.2016 um 13:26 Uhr von Reifenrüde
Die Kameraüberwachung dient nur der Objektebewachung.Werden Delikte von Mitarbeitern aufgezeichnet ist der Br mit im Boot.Am Wochenende arbeitet aber niemand bei uns.
Erstellt am 26.09.2016 um 13:34 Uhr von Pickel
Die Kameraüberwachung dient nur der Objektebewachung (...) Am Wochenende arbeitet aber niemand bei uns.
Und warum um alles in der Welt wollt ihr dann mit fernsehen?
Erstellt am 26.09.2016 um 21:23 Uhr von ganther
Wenn die Polizei das sehen will kann er ja nicht mehr so viel machen. Er kann sich ggf mit verweis auf die BV weigern die Daten herauszugeben. Und dann? Dann wird die Polizei die Daten beschlagnahmen