Erstellt am 29.08.2016 um 11:22 Uhr von celestro
Ihr solltet der GF klar machen, das Ihr der falsche Ansprechpartner seit. Wenn Sie über Eingriffe in die bestehenden Arbeitsverträge nachdenkt, soll Sie direkt an die Kollegen/innen herantreten. Und Sie sollte dabei genug Taschentücher (für die blutige Nase) mitnehmen.
Erstellt am 29.08.2016 um 12:50 Uhr von herzensbrecher
Mal Hand auf`s Herz- als ArbN muss ich das nur richtig umsetzten. Ich kenne ArbN die haben in ihrem Vertrag monatlich 20 Mehrarbeitsstunden bei einem Gehalt von XXXX € incl. Genau diese Kollegen sind die ersten um 15.30 Uhr die vom Parkplatz fahren. In dem Fall schaut der ArbG dumm aus der Wäsche....
Erstellt am 29.08.2016 um 14:29 Uhr von celestro
klar guckt dann der AG dumm aus der Wäsche. Er muß die Überstunden ja entsprechend ankündigen / vom BR absegnen lassen. Wenn er das nicht macht, muß er sich über sein eigenes dummes Gesicht nicht wundern.
Erstellt am 29.08.2016 um 14:39 Uhr von Pickel
Herzensbrecher, ich möchte deine Freunde nicht trüben, aber Überstunden können auch vom AG angewiesen werden. Er hat von diesem Recht anscheinend kein Gebrauch gemacht und das dumme Gesicht ist wohl nur Produkt deiner Phantasie.
Erstellt am 29.08.2016 um 16:11 Uhr von herzensbrecher
@ Pickel: klar kann das der ArbG- incl. Mitbestimmung des BR. Im Übrigen geht es um die Abgeltung, nicht um die Anordnung. Solltest Du meine Phantasien kennen, möchte ich mal dein Gesicht sehen.......
Erstellt am 29.08.2016 um 17:54 Uhr von gironimo
Diese Verhandlungen scheitern am Paragraph 77.3 BetrVG.
Könnte mir schon vorstellen, dass der AG auf dem Holzweg ist und glaubt er müsse dann die Mehrarbeit nicht mehr beantragen. Das muss man ihm dann mal erklären, dass er trotzdem zuvor die Zustimmung für die Mehrarbeit braucht.