Erstellt am 27.07.2016 um 08:01 Uhr von gironimo
Ein Anwalt der berät, ist Sachverständiger im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG. Und da läuft es nun einmal so, wie dort beschrieben.
Vielleicht solltet Ihr Euch mehr schulen lassen. Dann braucht Ihr weniger einen Anwalt. Im Übrigen kann man mit dem AG aber auch vereinbaren, dass ein gewisses Beratungsvolumen pauschal mit ihm abgestimmt ist (wird in größeren Betrieben so gemacht.).
Erstellt am 27.07.2016 um 08:44 Uhr von chipsycale
@gironimo,
Vielen Dank fpr die schnelle Antowrt
Allerdings kenne ich den §80 aber das beantworte nicht meine Frage.
Meine Frage war, ob jedes Mal NEU ein Beschluss gefasst werden muss!
Noch zu Info, die ich vorher nciht gegeben hatte, ist, dss wir als BR keine Info darüber bekommen ( und ja wir haben nachgefragt) ob ein budget dafür bereit gestellt wurde. Von den alten Betreibsräten wissen wir, dass immer ein Budget dazu veranschlagt wurde und bei einer neuen Budgetrunde wurden wir als BR gar nicht gefragt.
Die neue HR Chefin gibt uns darüber allerdings keine Auskunft und will jedes Ml einen neuen Beschluss und auch die Gründe dafür wissen.
Ich hoffe das hilft den Sachverhalt besser zu verstehen.
Herzlichen Dank nochmal für deine schnelle Antwort
Erstellt am 27.07.2016 um 09:24 Uhr von Pjöööng
Egal ob Euer Anwalt Euch als Sachverständiger (siehe gironimo) berät, oder als Rechtsvertreter, es bedarf jedes Mal eines neuen Beschlusses. Im Falle eines Rechtsstreites sogar für jede Instanz.
Verstehe auch nicht, warum Ihr damit ein Problem habt. Die Übermittlung des Beschlusses ist doch eines jener wichtigen Instrumente die man im Zusammenleben mit seinem Arbeitgeber immer wieder gerne mal benutzt.
Erstellt am 27.07.2016 um 11:03 Uhr von Tester
@chipsycale:
Habt ihr euch mal mit Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit von Kosten befasst?
Ihr habt kein Budget, das ihr frei ausgeben könnt. Es gibt ja auch keine Deckelung von Betriebsratskosten.
Und im Rahmen des § 80 III BetrVG braucht es ja eh immer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und wenn der Arbeitgeber da einen Beschluss verlangt (was vollkommen naheliegend ist)...
Vielleicht reden wir aber auch aneinder vorbei. Wenn es natürlich einen Beschluss gibt bzw. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu einem bestimmten Thema den Anwalt zu kontaktieren, dann kann sich das auch auf drei Telefonate verteilen und man hat vielleicht nochmals eine Nachfrage...
Erstellt am 27.07.2016 um 12:32 Uhr von gironimo
Ein Budget hat der BR in dem Sinne nicht. Der AG hat die erforderlichen Kosten zu tragen. Er kann nicht sagen: "Das Budget ist erschöpft".
Wenn der BR einen Sachverständigen erforderlicher Weise braucht, ist es nicht Problem des BR, wie der AG dies dann verrechnet.
Der AG kann nicht sagen: BR-Tätigkeit muss eingeschränkt werden, weil das Geld nicht eingeplant war/ist.
Erstellt am 27.07.2016 um 13:51 Uhr von paula
@gironimo
Du hast völlig recht... aber in der Praxis geht der AG ja auf die Frage der Erforderlichkeit und da muss der BR eben vortragen wozu er den RA braucht und ggf auch vor Gericht sein Recht auf einen RA als Sachverständigen durchsetzen