Erstellt am 25.07.2016 um 10:01 Uhr von Pjöööng
Ich halte diese Angaben für schlichtweg unnötig und würde sie alleine deshalb schon aus dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht aufnehmen.
Erstellt am 25.07.2016 um 10:13 Uhr von samahan
Hallo @pemahu,
bei "krank" oder "Urlaub" steht in unserem Protokoll nur :"Entschuldigt fehlt XXXXX" und wenn ein BRM meint er wolle lieber arbeiten als an der Sitzung teilnehmen, fehlt er eben "unentschuldigt". Mehr Abwesenheitsgründe stehen bei uns nicht.
Erstellt am 25.07.2016 um 10:18 Uhr von stehipp
Immer wieder faszinierend zu sehen, mit was man sich als BR alles rumärgern muss.
Wie, bzw. wer kann den damit "Krankheit verfolgen"?
01.07. Bauchschmerzen
15.07. Grippe
21.07. .......?
Es steht doch lediglich "Krank" in der Anwesenheitsliste und nicht die Krankheit. Die Anwesenheitsliste bekommt weder PERS noch der AG zu sehen.
Und im BR wird wohl kaum eine Strichliste geführt, wer wie häufig krankheitsbedingt nicht anwesend war.
Um mir als AG / PERS ein Bild über die Krankheitstage eines Mitarbeiters zu machen ist wohl eher die Personalakte geeignet.
Wenn die zwei Kollegen hier juristische Bedenken haben, sollten sie mir darlegen, worauf sie diese stützen.
Erstellt am 25.07.2016 um 10:24 Uhr von gironimo
Wir schreiben das auch nicht auf die Einladung. Als BRV notiere ich es auf meinem Exemplar, um später nachvollziehen zu können, was war.
Erstellt am 25.07.2016 um 10:48 Uhr von pemahu
Hallo Pjöööng, die Zusatzinfo scheint mir leider nicht schlichtweg unnötig, sondern sehr hilfreich, um im Nachhinein ohne Riesen-Aufwand (Personalstelle) zu erkennen, ob das Gremium beschlussfähig war.
Hallo stehipp, den Kollegen geht es darum, dass ein evtl. häufigeres Kranksein im Jahresverlauf so aus den diversen Protokollen ablesbar sein könnte. Z.B. wenn ein späterer Nachrücker dann über alte Protokolle solche "Erkenntnis" gewinnen könnte. Ich persönlich finde die Überlegung sehr an den Haaren herbeigezogen, aber den Kollegen ist es suspekt, aus den Protokollen für solche Einzelfälle auf diesem Weg eine ähnliche Information herausziehen zu können, wie sonst nur aus der (nicht einsehbaren) Personalakte.
Hallo samahan, Euer System passt bei uns nicht: Wir entschuldigen uns regelmäßig, wenn jemand keine Zeit hat, zur Sitzung zukommen, solche Kollegen fehlen entschuldigt, die anderen eben urlaubs- oder krankheitsbedingt o.ä.
Erstellt am 25.07.2016 um 10:58 Uhr von Pjöööng
Dioe Beschlussfähigkeit des Gremiums lässt sich nach meiner Erfahrung relativ leicht dadurch erkennen, dass man die Ist-Stärke in der BR-Sitzung durch die Soll-Stärke des BR teilt. Wenn eine Zahl >= 0,5 herauskommt, dann war das Gremium beschlussfähig.
In vielen Gremien stellt zudem der Vorsitzende zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit fest und lässt dieses protokollieren.
Inwiefern die Tatsache "krank" für die Beurteilung der Beschlussfähigkeit hilfreich ist, erschließt sich mir nicht.
Erstellt am 25.07.2016 um 11:07 Uhr von blackjack
..kann aber die ordnungsgemße Ladung der Ersatzmitglieder belegen.
Erstellt am 25.07.2016 um 11:15 Uhr von Pjöööng
Zitat (blackjack):
"..kann aber die ordnungsgemße Ladung der Ersatzmitglieder belegen."
Oh! Wie das? Wenn dort steht "Maier krank", dann belegt das dass Müller ordnungsgemäß geladen wurde?
Erstellt am 25.07.2016 um 11:36 Uhr von pemahu
Pjöööng, genau - "Maier krank" zeigt, dass Ersatzmitglied Müller ordnungsgemäß teilnimmt, "Maier nicht anwesend" belegt dies nicht, er könnte sich ja auch wegen Arbeitsüberlastung entschuldigt haben; dann wären Beschlüsse des BR nicht gültig.
Beschlussfähigkeit ist m.E. nur gegeben, wenn sowohl die ordnungsgemäße Zusammensetzung als auch das Zahlenkriterium von Dir erfüllt sind.
Erstellt am 25.07.2016 um 11:56 Uhr von celestro
"Hallo Pjöööng, die Zusatzinfo scheint mir leider nicht schlichtweg unnötig, sondern sehr hilfreich, um im Nachhinein ohne Riesen-Aufwand (Personalstelle) zu erkennen, ob das Gremium beschlussfähig war."
Ich hoffe mal das heißt nicht, was man daraus lesen könnte. Nämlich, das die Personalstelle Einblick in die Niederschriften hat.
Erstellt am 25.07.2016 um 11:57 Uhr von Pjöööng
Dann sollte aber auch ein "Maier-verhindert" reichen...
Man muss sich ja nicht an dem Begriff "entschuldigt" hochziehen, man kann ja auch die Begriffe aus dem BetrVG übernehmen.
Erstellt am 28.07.2016 um 08:58 Uhr von Zappelmann
> Hallo samahan, Euer System passt bei uns nicht: Wir entschuldigen uns regelmäßig, wenn jemand keine Zeit hat, zur Sitzung zukommen, solche Kollegen fehlen entschuldigt, [...]
Na sowas aber auch.
Wenn einer glaubt, keine Zeit zu haben, dann ist er NICHT verhindert und fehlt unentschuldigt. Egal, ob er sich dafür entschuldigt, oder nicht.
Erstellt am 28.07.2016 um 09:08 Uhr von moreno
,,fehlt unentschuldigt" hört sich für mich immer nach Schule an und ist meiner Ansicht auch nicht richtig. Jedes BRM führt sein Amt eigenverantwortlich aus und wenn es jetzt beschließt, dass ein Termin, sei es privat oder fürs Geschäft, jetzt wichtiger ist dann ist das so. Da steht dann in der Anwesenheitsliste ,,wichtiger Termin keine Nachladung Ersatzmitglied" und gut ist es.