Erstellt am 30.06.2016 um 08:24 Uhr von TriererBub
Hallo, hatte diesen Fall selbst schon ein paar mal.
Da Dein AG für die Zeit nicht zahlen muß und er auch die Verdienstbescheinigung an die KK senden muss benötigt er die Krankmeldung. Du wirst ja unbezahlt freigestellt für den Zeitraum der Krankmeldung.
Erstellt am 30.06.2016 um 08:38 Uhr von jungevommeer
Aber ist das auch eine gesetzliche Vorgabe? Ich bekommen doch nur 1 Krankenschein und der ist zu Vorlage bei der KK gedacht....
Erstellt am 30.06.2016 um 09:23 Uhr von TriererBub
Das steht im 5 sozialen Gesetzbuch §45
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/45.html
Pro Kind bis zu 10 Tage im Jahr. Das ist doch eine Krankmeldung des Kindes und auf der Rückseite muß alles ausgefüllt werden wie oft man im Jahr schon diesen Anspruch genutzt hat, und dann beim AG abgeben und sich eine Kopie selbst behalten. Den Rest erledigt dein AG.
Erstellt am 01.07.2016 um 08:19 Uhr von Fantil
Jungevommeer,
hast du auch mal an den § 616 BGB gedacht? Dann sollte der AG schon wissen, warum er den Lohn weiter zu zahlen hat...
Erstellt am 01.07.2016 um 09:03 Uhr von Hoppel
@ Fantil
Und hast Du schonmal zu Ende gedacht?
In § 616 Satz 2 BGB steht auch: "Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."
Erstellt am 01.07.2016 um 09:41 Uhr von Fantil
@Hoppel,
habe ich etwas gegenteiliges geschrieben?