Erstellt am 06.02.2016 um 09:22 Uhr von gironimo
Welche Tätigkeiten zu welcher Lohngruppe gehören ist im Entgeltgruppenkatalog des Tarifvertrages geregelt, der nicht per BV abgeändert werden kann.
Wenn das Fertigungsverfahren nicht klar erkennen lässt, welche Gruppe gemeint sein könnte, kann man zur Konkretisierung in eine BV so etwas wie: "Die Betriebsparteien sind sich einig, dass die Tätigkeiten mindestens der LG x entsprechen". Wobei besonders auf das Wort mindestens zu achten wäre.
Vielleicht sollte über Zulagen nachgedacht werden. Wenn diese sich auf das Fertigungsverfahren beziehen, sind sie ja auch nicht üblicher Weise tariflich geregelt und unterliegen daher nicht dem § 77.3 BetrVG.
Erstellt am 06.02.2016 um 14:24 Uhr von alterMann
Wenn Ihr nicht nach Tarif bezahlt werdet und eine BV Vergütungsordnung habt, könntet Ihr eine Lohngruppe hinzufügen.