Erstellt am 12.10.2015 um 21:51 Uhr von gironimo
Da ist keine besondere Form vorgesehen - eben nur schriftlich.
Also:
Sehr geehrte(r) .............................
bezugnehmend auf § 78a Abs. 2 BetrVG beantrage ich als Mitglied der JAV nach Abschluss meines Ausbildungsverhältnisses die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Erstellt am 13.10.2015 um 07:19 Uhr von Hoppel
@ soriuq
Alle im Netz verfügbaren Musterschreiben, die durch eine "offizielle" Stelle zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch, dass man sich bereit erklärt ein anderes zumutbares Arbeitsplatzangebot anzunehmen, so kein der Ausbildung entsprechender Arbeitsplatz frei ist.
Gute Musterschreiben findest Du, wenn Du einmal "§78a BetrVG Muster" googlest.
Wichtig ist, dass man diesen Übernahmeanspruch zwar fristgerecht, aber so spät wie möglich stellt!!!
Hier findest Du eine gute Handlungshilfe zum §78a BetrVG: http://www.karlsruhe.igm.de/news/meldung.html?id=5180