Erstellt am 03.09.2015 um 16:37 Uhr von outofmemory
Und was hat das mit dem Betriebsrat zu tun?
Erstellt am 03.09.2015 um 16:42 Uhr von gironimo
Es gehört jedenfalls zur Frage der Ordnung im Betrieb. Aber ich würde es erst einmal mit reden versuchen.
(Im Übrigen meine ich, muss man nicht jede Unsitte der öffentlichen Hand übernehmen)
Erstellt am 04.09.2015 um 07:11 Uhr von ickederdicke
Nö...aber ne Geschlechtsumwandlung anbieten....
Erstellt am 04.09.2015 um 13:13 Uhr von Hartmut
Zur 'Ordnung im Betrieb' gehört die (An-) Ordnung der Parkplätze nicht, sondern das ist allein Hausrecht des AG. Trotzdem ist der AG gut beraten, nicht leichtfertig abschleppen zu lassen, denn er könnte schadenersatzpflichtig werden. Erst einmal mit Reden versuchen ist richtig.
Erstellt am 04.09.2015 um 14:08 Uhr von celestro
Wir hatten vor nicht so langer Zeit einer Inhouse-Schulung, da hat uns der Arbeitsrechtsanwalt, daß die Einrichtung von speziellen Parkplätzen mitbestimmungspflichtig ist.
Wenn es also einfach nur Parkplätze gibt, ist das alleine Sache des AG. Wenn aber "unterschieden" wird ... also Parkplätze nur für höhere Gehaltsbänder oder ähnliches, ist der BR mit im Boot. Dazu würde ich auch zählen, wenn aufgrund des Geschlechtes bestimmte Plätze "beschränkt" werden.