Erstellt am 04.07.2015 um 15:17 Uhr von Kleinermax
Urlaubsbedingt und krankheitsbedingt kann die Öffnungszeit von 7 bis 18.00 Uhr nicht anders geregelt werden. Somit kommt man im die 6 Tage Woche eigentlich nicht um rum. Zudem fühlt sich der AG nicht in der Lage für Ersatz zu sorgen.
Was den Kollegen aber noch schlimmer aufstößt ist das der AG zusätzlich die tarifliche Gehalts-Erhöhung nicht gewährt obwohl der AG diese Zahlen muss auch wenn der AG nicht Tarif gebunden ist.
Erstellt am 04.07.2015 um 17:54 Uhr von gironimo
Fragst Du als BR?
Dann weißt Du ja, dass eine andere Verteilung der Arbeitszeit inklusive Schichtplan mitbestimmungspflichtig sind.
Und da käme für mich als BR so etwas wie "Zudem fühlt sich der AG nicht in der Lage für Ersatz zu sorgen" nicht in Betracht, das Unvermögen des AG auf dem Rücken des AN auszutragen. Da kann die Antwort des BR doch nur lauten: Da stimmen wir nicht zu - oder was kostet die Welt ....
Auch wäre individualrechtlich zu prüfen, was im Arbeitsvertrag steht - aber erst ist ja der BR an der Reihe....
Erstellt am 05.07.2015 um 02:17 Uhr von Kleinermax
Ich frag als BR, hab aber das Problem das ich nicht die Mehrheit hinter mich habe... Die anderen BR Mitglieder sind leider Arbeitnehmerfreundlich und gehen Problemen leider aus dem Weg. Ich versuche aber das beste für die Kollegen raus zu bekommen auch wenn's schwer fällt.
Zurück zur Frage... Kann dem Kollegen ein Strich daraus gedreht werden wenn er sich weigert 6 Tage durch zu arbeiten da er einen 38 Std. Tag hat und nicht 46 und mehr? Der Kollege ist Tarif gebunden im Kfz Niedersachsen.
Der AG z.b. wird den BR nicht um Zustimmung bitten da dies für ihm selbstverständlich ist.
Erstellt am 05.07.2015 um 09:29 Uhr von Hoppel
@ Kleinermax
"Was den Kollegen aber noch schlimmer aufstößt ist das der AG zusätzlich die tarifliche Gehalts-Erhöhung nicht gewährt obwohl der AG diese Zahlen muss auch wenn der AG nicht Tarif gebunden ist."
"Der Kollege ist Tarif gebunden im Kfz Niedersachsen."
Wie kommst Du überhaupt darauf, dass hier eine Tarifbindung vorliegt, die von AG/AN beachtet werden MUSS?
Wenn der AG z.B. niemals Mitglied im AG-Verband war, gibt es keine verpflichtende Tarifbindung! Und der TV KFZ Niedersachsen ist m.W. auch nicht allgemeinverbindlich.
Also kommt es auf die Vereinbarung im AV an; gibt es da eine Bezugnahmeklausel auf den TV?
Falls ja, käme es auch hier auf die konkrete Formulierung an.
Oder steht im AV, dass sich die 38 Stunden ausschließlich auf Mo-Fr verteilen und der Kollege keine Überstunden (ggf. auch an einem Samstag) leisten muss?
Bevor der Kollege Überstunden verweigert, sollte er mal Kontakt zu seiner Gewerkschaft oder einem RA aufnehmen und erstmal seine Rechte klären.
Erstellt am 05.07.2015 um 16:17 Uhr von Kleinermax
Der Kollege hat einen Arbeitsvertrag der an den jeweils gültigen TV gebunden ist. Der AG muss Zahlen da er die Firma mit allen rechten und Pflichten übernommen hat. Somit auch den TV. Gerichtsurteil dazu gibt es.
Laut Tarif müssen die Arbeitsstunden in der Woche von Mo. Bis Sa. Erbracht werden. Wobei wenn Samstag gearbeitet wird 1 Tag in der Woche frei Der gegeben werden muss. Somit muss der Kollege 5 Tage arbeiten und nicht 6 wie von AG verlangt.
Erstellt am 05.07.2015 um 16:23 Uhr von Kleinermax
Außerdem will der AG die Überstunden nicht anordnen. Er hat nur mit dem Abteilungsleiter darüber gesprochen und der sagt eben das es schon klappen wird.
Der Abteilungsleiter hat danach einfach den dienstplan aufgestellt und gut.
Da würde hat nicht erst gefragt.