Erstellt am 23.05.2017 um 11:20 Uhr von Tanzbär
Aktuelle BR-Infos über Youtube?
Ich wüsste gar nicht, wo ich dann danach suchen sollte. Ich denke auch, da sind andere Wege aufschlussreicher.
Erstellt am 23.05.2017 um 11:24 Uhr von moreno
Na wenn Du das Urteil kennst dann hast Du doch bestimmt auch diesen Satz gelesen.
,,Sollte der Betriebsrat bestimmte andere nicht verfügbare Internetseiten wie „eRecht24“ oder „youtube“ unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Arbeitgeberin zur Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben für erforderlich erachten, könnte er ggf. deren Freischaltung nach § 40 Abs. 2 BetrVG verlangen."
Erstellt am 23.05.2017 um 11:52 Uhr von BloodyBeginner
Tanzbär, du scheinst den WAF Kanal auf youtube nicht zu kennen!
Erstellt am 23.05.2017 um 12:38 Uhr von gironimo
Ich halte YouTube für ungeeignet. Nicht jeder hat oder will den Zugang haben oder nutzen.
Erstellt am 23.05.2017 um 12:40 Uhr von Tanzbär
Stimmt, den kenne ich nicht. Aber ich lese lieber selbst, als mich von einem Video beschallen zu lassen ...
Erstellt am 23.05.2017 um 14:25 Uhr von Stefan Sinn
Danke moreno, das ist der entscheidende Hinweis! Super! Hab ich glatt überlesen!
Danke auch für die Meinungen zu Youtube im Allgemeinen, aber das ist eine andere Baustelle. :)