Erstellt am 20.03.2024 um 13:02 Uhr von GabrielBischoff
Vom Bundesamt für Leitungsfunktionen bestätigt oder was meinst du damit?
Wenn die Kollegin eine Leitende Angestellte im Sinne des BetrVG ist, verliert sie ihre Wählbarkeit und verliert Inkrafttreten der Versetzung ihre Mitgliedschaft im Betriebsrat. Ihr seid also schon zwei Wochen zu spät und habt hoffentlich keine wichtigen Beschlüsse in dieser Zeit gefasst.
Es gibt dabei nichts halbes. Das bisherige Ersatzmitglied wird ordentliches Mitglied und die Kollegin ist komplett raus.
Stellt euch das doch einfach mal praktisch vor. Bei den Beschlüssen soll dann das neue reguläre Mitglied nicht mit abstimmen dürfen?
Erstellt am 20.03.2024 um 13:16 Uhr von moreno
Leitungsfunktion und leitende Angestellte sind aber oft zwei paar Schuhe!
Erstellt am 20.03.2024 um 13:19 Uhr von Kehler
§5 BetrVG
(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Erstellt am 20.03.2024 um 13:25 Uhr von WiederDa
Wenn das Ersatzmitglied eine leitende Funktion (im Sinne des BerVG!) eingenommen hat, ist sie damit sofort kein Ersatzmitglied mehr gewesen.
Hat sie dann noch an Sitzungen teilgenommen, sind die Beschlüsse rechtlich "nicht sauber", bzw. "nichtig". (...wie auch immer ich das ausdrücken soll).
Selbstverständlich arbeitet das ehemalige(!) Ersatzmitglied auch nicht mehr an Themen, die sie mal mit "angearbeitet" hat.
ACHTUNG: Viele denke, sie seien leitende Angestellte, sind es aber im Sinne des BetrVG nicht. Stellt Euch folgende Fragen wie: "Darf sie Einstellen und Entlassen?, hat sie Prokura?, hat sie besondere Handlungsvollmachten?...."
Eine Abteilungsleitung oder disziplinarische Führungsverantwortung anlein reich nicht aus.
Das solltet Ihr unbedingt sauber klären, bevor der Status "Ersatzmitglied des BR" zur Debatte steht.
Erstellt am 20.03.2024 um 13:27 Uhr von takkus
@WIWE62-> löse bitte mal auf: was genau ist mit leitender Funktion gemeint?
Erstellt am 20.03.2024 um 13:29 Uhr von Kehler
"Muss sie jetzt sofort aus dem BR austreten ??"
Wenn sie wirklich eine leitende Angestellte geworden ist, zum überprüfen habe ich weiter oben das Gesetzt dazu kopiert, dann braucht sie nicht austreten, sie ist automatisch raus, da sie durch die Beförderung ihr Amt verloren hat.
Erstellt am 20.03.2024 um 15:15 Uhr von WIWE62
Hallo allesamt,
vielen Dank für eure Kommentare.
Die Kollegin hat seit 5 Wochen bevor sie die Leitung bekam, nicht mehr an den Sitzungen teilgenommen und danach auch nicht mehr .Soweit also alles gut.
Ich werde ihr eure hinweise mitteilen.
Erstellt am 20.03.2024 um 15:23 Uhr von moreno
Vielleicht als kleine Hilfe...ist die Stelle die das Ersatzmitglied jetzt eingenommen hat schon bei der letzten BR Wahl als leitende Angestellte deklariert worden?
Erstellt am 20.03.2024 um 16:22 Uhr von nicht brauchen
Eigentlich sollte es einfach sein. Der AG hat euch zu informieren, dass ... eine leitende Funktion übernommen hat.
§ 105 BetrVG
Erstellt am 21.03.2024 um 13:41 Uhr von rtjum
jeder Teamleiter oder Abteilungsleiter hat doch eine leitende Funktion, das heißt gar nichts.
Der AG muss euch das mitteilen wenn es eine wirkliche leitende Angestellte gem. BetrVG ist.
Dann und nur dann ist sie automatisch nicht mehr im BR.