Hallo zusammen,

bei einer geplanten betrieblichen Kündigung muss ja der Betriebsrat vor Aussprache der Kündigung angehört werden.

Darf vor dieser Anhörung der Geschäftsführer schon mit Abteilungsleitern etc. über die geplante Kündigung sprechen und anschließend erst mit dem Betriebsrat? Die betroffenen Mitarbeiter selbst wissen noch nichts