Guten Abend,
durch eine BV können Überstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos vereinbart oder besser geregelt werden.
Können dies Überstunden auch unbezahlt sein?
Oder anders: darf der Betriebsrat für seine Mitarbeiter z.B. 10 unbezahlte Stunden pro Monat "anordnen" oder verletzt er dadurch seine Aufgaben.
Einzelvertraglich ist nichts geregelt und soweit ich weiß muss ich außer im Notfall auch keine Überstunden leisten.
Mir geht es nur darum, ob ich durch eine BV zu unbezahlten Überstunden "gezwungen" werden kann und dies deswegen individualvertraglich ausschließe.
Vielen Dank vorab.

Danke für Eure Antworten.

Ergänzung:
Überstunden werden bis 80 Plusstunden dem Zeitkonto gutgeschrieben.