Hallo ,
vor geraumer Zeit wurde eine BV in Sachen Urlaubs Genehmigung gemacht.
Hier heisst es wenn der Urlaubschein nicht innerhalb von 3 Wochen wieder kommt gilt dieser als genehmigt.
Nun kann ein Urlaubschein nicht innerhalb dieser 3 Wochen wieder und der MA will den Urlaub nehmen. Der Vorgesetzte sagt aber aus Betrieblichen Gründer wäre es nicht möglich und er solle Arbeiten. Also wir haben keinen Notfall oder sonst noch was.

Wie kann man diese Situation auflösen?
Was steht im Gesetz ?