Wir haben eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist erhalten. (Ende März 2024)
Hintergrund ist, dass ein BR-Ersatzmitglied (mit nachwirkendem Kündigungsschutz) betriebsbedingt gekündigt werden soll, da die Stelle wegfällt.

Aus unserer Sicht wäre das (wenn überhaupt) ein Fall für KSchG §15 (5) aber das wäre dann doch eher eine ordentliche Kündigung, bei der wir eine Woche Zeit haben um zu reagieren.
Wenn eine außerordentliche Kündigung hier richtig ist, müssten wir innerhalb von drei Tagen reagieren und können hier vermutlich laut BAG – 2 AZR 227/97 Urteil auch widersprechen (was ja bei außerordentlichen Kündigungen normalerweise nicht vorgesehen ist)
Ein wenig vertrackt ist die Situation dadurch, dass der betreffende Kollege aktuell arbeitsunfähig geschrieben ist (wir ihn also nicht erreichen) und auf das Angebot eines Aufhebungsvertrages seitens des Arbeitgebers seit bald einen Monat überhaupt keine Reaktion des Kollegen erfolgte, was nun dazu führt dass der Arbeitgeber zur Kündigung angehört hat.
Über den Wegfall der Tätigkeit lässt sich streiten (Vor rund 5 Jahren wäre die Argumentation problemlos durchgegangen, heute etwas schwieriger), ob die Möglichkeit besteht einen anderen Arbeitsplatz frei zu kündigen ist auch strittig bzgl. der Qualifikation des Mitarbeiters. Der Arbeitnehmer vertritt die Auffassung, dass er in einer anderen Abteilung beschäftigt werden könnte, in dem Kollegen beschäftigt sind, die keinen nachwirkenden Kündigungsschutz haben. Direkt vergleichbare Arbeitnehmer gibt es nicht.