Erstellt am 08.10.2023 um 22:20 Uhr von Catweazle
Die Schriftform ist nur wirksam mit eigener Unterschrift.
Erstellt am 09.10.2023 um 09:42 Uhr von rtjum
Erstellt am 09.10.2023 um 13:00 Uhr von celestro
das würde ich auch gern wissen ... kenne keinen "Rücktritt", der in Sachen BR der Schriftform bedarf. Wäre schön merkwürdig, wenn das für den BA so wäre.
Erstellt am 09.10.2023 um 13:22 Uhr von Catweazle
§ 126 BGB.
Wo der Rücktritt im Gesetzt steht weiß ich auch nicht. Vielleicht gibt es ein Urteil dazu. Es gibt aber Anwälte im Netz die genau diese Meinung vertreten. U.a. RA Pappel.
Erstellt am 09.10.2023 um 14:01 Uhr von Kehler
Können Ausschussmitglieder ihr Amt als Ausschussmitglied niederlegen?
Die Ausschussmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen. Betriebsratsmitglieder verlieren ihr Amt als Ausschussmitglieder sobald sie aus dem Betriebsrat ausscheiden.
Quelle: https://www.aas-seminare.de/aas-wissen/betriebsrat/die-wahl-des-betriebsausschusses/
Ein Betriebsratsmitglied kann seine Mitgliedschaft mit Betriebsrat jederzeit freiwillig durch den Rücktritt von seinem Betriebsratsamt beenden. Erforderlich ist hierbei die Erklärung der Amtsniederlegung vor dem Betriebsratsvorsitzenden. Diese kann sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form erfolgen, wobei das ausscheidende Betriebsratsmitglied nicht dazu verpflichtet ist einen Grund für seinen Rücktritt anzugeben.
Quelle: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/austritt-aus-dem-betriebsrat