Erstellt am 25.08.2023 um 16:52 Uhr von meph1977
Ich verweise mal auf folgende Seite.
https://www.heuking.de/de/news-events/newsletter-fachbeitraege/artikel/betriebsratstaetigkeit-ist-keine-arbeitszeit-im-sinne-des-arbeitszeitgesetzes.html
Dem Fazit nach würde ich sagen er darf dich noch für 4 Stunden einsetzen.