Erstellt am 27.05.2023 um 00:24 Uhr von WackleDackle
Hallo Beata,
auch wenn es vermutlich das falsche Forum ist, versuche ich es mal:
1. Mit 35% meinst du wohl den Zuschlag, richtig?
2. Wie genau ist die Regelung für den Freizeitausgleich?
3. Was meinst du mit "leider wird Freizeitausgleich ohne soll Stunden eingeplant"?
4. Laut §11 ArbZG muss es für Arbeit an Feiertagen einen Ersatzruhetag (innerhalb von 2 Wochen - fällt der Feiertag auf einen Werktag innerhalb von 8 Wochen) geben, dieser kann allerdings auch auf einen Samstag gelegt werden, da das ArbZG nur den Sonntag als "Ruhetag" kennt.
5. Wie arbeitest du normalerweise? 5 Tage / Woche, 6 Tage / Woche?
6. Dass die Perso nicht auf deine E-Mail antwortet ist natürlich sehr ärgerlich (wie lange ist deine E-Mail her?). Habt ihr einen Betriebsrat? Dann wende dich doch mal an den. Der müsste die Regelungen ja hoffentlich auch kennen und dir helfen können.
Erstellt am 30.05.2023 um 07:45 Uhr von xyz68
Nur zum Verständnis, der Freizeitausgleich kann für einen Sonn- oder Feiertag an jedem anderen Werktag (Mo-Sa) gelegt werden, auch wenn dort eigentlich schon frei ist. Er soll nach Möglichkeit im Zusammenhang mit einem Sonntag gelegt werden, um eine bessere Erholung zu ermöglichen.
Ansonsten sind die Regelungen für den Freizeitausgleich interessant. Habt ihr einen Betriebsrat? Hier könntest du auch nachfragen.
Erstellt am 30.05.2023 um 12:32 Uhr von Beata
Hallo, diese Freizeitausgleich den ich meine bezieht sich auf die Vergütung von meinem Arbeitgeber, für Arbeit am Feiertag wie schon geschrieben kriege ich 35 % und zusätzlich Freizeitausgleich. Es handelt sich nicht um den Ersatz Ruhetag der im Arbeitsgesetz beschrieben ist. Das was ich genau meine ist, dass wenn es in einem Monat zehn reguläre freie Tage gibt und ich laut AVR einen zusätzlichen freien Tag bekomme, die Arbeit an Feiertag müsste ich elf freie Tage haben in der Monat. Dadurch habe ich einen Tag mehr frei, der leider durch mein Arbeitgeber ohne Sollstunden geplant wird ergo Minusstunden .ich arbeite 30 Stunden fünf Tage die Woche, so ist es in meinem Vertrag geregelt. Wir haben leider nur eine Mitarbeiter Vertretung, die sich leider nicht drum kümmert. Meine Heimleitung sagte mir letztens, dass es durch die Geschäftsführung so entschieden wurde und das in Ordnung sei.
In anderen Einrichtung da Caritas wird es ja zusätzliche Freizeitausgleich mit der entsprechenden Stunden Zahl geplant nur eben in der Caritas Altenhilfe nicht. Ich weiß nicht, ob ich das jetzt richtig erklärt habe, aber auch ein Anwalt bestätigte mir, dass es nicht korrekt ist, wie es im Dienstplan geplant wird. Beata