Erstellt am 20.04.2023 um 13:36 Uhr von Kehler
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/sap
Erstellt am 20.04.2023 um 14:47 Uhr von ganther
per se ist keine Betriebsänderung. Da muss mehr dazu kommen. Musst die Änderungen (wenn sie dann mal bei euch bekannt sind) am § 111 BetrVG vorbei führen. Aber die Hürden sind da schon recht hoch.
Das MBR aus §87 Abs.1 zif. 6 BetrVG ist völlig klar. Bei SAP gibt es viel zu regeln. Holt euch unbedingt Sachverstand (technisch + juristisch)
Erstellt am 20.04.2023 um 15:24 Uhr von Junge
Was ist das Ziel dieser Frage? Verhinderung der Einführung?
Erstellt am 20.04.2023 um 15:54 Uhr von Skrollan78
Das Ziel ist nicht die Verhinderung, sondern einen Interessenausgleich nicht zuletzt im Sinne der älteren Mitarbeiter oder derjenigen herbeizuführen, deren Arbeitsplätze ggf. gefährdet sind. Weiterhin gilt es auch sicherzustellen, dass adäquate Schulungsmassnahmen durchgeführt werden und nicht zuletzt die Mitarbeiter auf dem Weg zum SAP mitzunehmen, denn ohne motivierte Kollegen ist solch eine Einführung kaum möglich und auch wenig sinnvoll.
Erstellt am 20.04.2023 um 17:22 Uhr von Dummerhund
Hatte es in den Vergangenen Jahren schon in anderen Threads hier beschrieben. Einführung SAP (bei uns hatte das bis zum Go Start ein Volumen von 4,5 Mio Euro) war unsere "Lieblingsbaustelle". Bis eine RahmenBV überm KBR stand gingen 1,5 Jahre ins Land. Da eine Mitbestimmung nach §87 Abs.1 zif. 6 BetrVG gegeben gegeben ist, ist eine BV erzwingbar. Also das dem AG klar machen und das er SAP nicht eher in Betrieb nehmen kann bis eine gültige BV steht.
Ohne Sachverstand hätten wir das so nie geschafft, weil dieses Programm einfach zu groß und riesig ist. Zu viele Masken die bei dem Programm im Hintergrund sind. Auch Schulungen war da für uns ein wichtiges Thema. Wer wird wann geschult. Auch schon vor der Einführung für die Personen die es mit einpflegen. Was wenn bei manchen MA eine Schulung nicht ausreicht. In welchem Rhythmus erfolgen weitere Schulungen. Wer hat lese und wer hat Schreibrecht bei SAP. Leserechte auch unbedingt und mindestens für den BRV mit sichern. Ich empfehle euch, fasst einen Beschluss nach § 40 BetrVG das der AG die Kosten für den Sachverständigen trägt. Ich empfehle mal das Deutschlandweit tätige Unternehmen der TBS Hessen die wir auch hatten. Die sind einfach super und haben die Ruhe mit einem die Sache bis ins kleinste zu erklären.