Hallo,

ich habe eine Frage zur Einführung von SAP. Unser Unternehmen möchte SAP einführen und ist schon weit mit den Planungen vorangeschritten. Bislang hat man den BR nur am Rande informiert.

Inwieweit ist der Arbeitgeber hier in der Informationspflicht?

Inwieweit sind wir hier in der Mitbestimmung?

Auf welche Paragraphen kann der BR sich berufen, um einen Interessenausgleich / BV zu erwirken? In manchen Beiträgen in diesem Forum war die Rede davon, dass die Einführung von SAP eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG Abs. 5 darstellt.
Ist das tatsächlich so und kann man sich darauf berufen?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Beiträge.

Viele Grüße!