Nach einem Jahr hat sich eine Mehrheit für die Neubesetzung des Stellvertreters gefunden. Nach der Abwahl versucht dieser BR Mitglieder für sich zu gewinnen.
Frage: der Abgewählte darf sich doch wieder aufstellen lassen?
(gesetzlich erlaubt, ob es Sinn macht wird sich zeigen)
Zweite Frage: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen hat, oder? Also es ist keine einfache Mehrheit notwendig, wenn sich mehrere Kandidaten bewerben, oder?
Dritte Frage: Könnte man in der Geschäftsordnung eine Wahlordnung definieren, die bei einer Wahl zur Nachbesetzung vorsieht von allen nur mehr zwei Kandidaten in einer weiteren Stichwahl antreten zu lassen?
(Das gibt es bei Wahlen zu Präsidenten, z.B.)