Erstellt am 23.01.2023 um 15:09 Uhr von celestro
Musstest Du am 01.01.23 arbeiten?
Erstellt am 23.01.2023 um 15:16 Uhr von Bob79
Normalerweise Ja.Aber wir arbeiten schon seit letzten Jahr ab Sommer nur 2 Schicht keine Nachtschicht.Nur laut Schichtplan geht die regelmäßige Ablauf der Schichten.
Erstellt am 23.01.2023 um 15:20 Uhr von takkus
@Bob79: celestro möchte nicht wissen wie ihr im Sommer arbeiten geht, sondern ob du laut deinem Dienstplan am 01.01.2023 hättest arbeiten müssen. Richtig celestro?
Erstellt am 23.01.2023 um 15:24 Uhr von Bob79
Ja regulär schicht wäre Nachtschicht.
Erstellt am 23.01.2023 um 15:29 Uhr von takkus
Du hättest vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 also arbeiten müssen. Dann hattest Du meines Erachtens nach am 01.01.2023 und am 02.01.2023 gar keinen Urlaub haben können.
"Der Arbeitgeber hat mir von 1.1.23 auf 2.1.23 1 Tag Urlaub weg genommen"-> was heisst das genau? Erklär mal.
Erstellt am 23.01.2023 um 15:40 Uhr von celestro
Also laut Schichtplan hättest Du Nachtschicht gehabt, aber seit letztem Sommer arbeitet ihr nicht mehr in Nachtschicht? Wieso wird der Plan nicht aktualisiert?
Und wenn Du am 01.01.23 arbeiten musstest und dort Urlaub hattest, darf der AG Dir dafür 1 Tag wegnehmen. Sehe da jetzt keine Unrechtmäßigkeit.
Erstellt am 23.01.2023 um 15:43 Uhr von dieschi
"Ich habe 1 Woche Urlaub ab1.1.23 genommen" ..
Der Tag wurde zurecht als Urlaubstag verbucht ...
"und wurde am 2.1.23 krank"
Erst ab da hast Du keinen Urlaub mehr gehabt.
"... ist das überhaupt Rechtswidrig?"
Wieso sollte das Rechtswidrig sein?
Erstellt am 23.01.2023 um 15:44 Uhr von Bob79
Also das bedeutet das mir wärend das ich am 2 Januar krankgeschrieben war,dürfte mir nicht von 1.1.23 -auf 2.1.23 mein Urlaub weggenommen werden?
Erstellt am 23.01.2023 um 15:49 Uhr von Bob79
Erstellt am 23.01.2023 um 15:54 Uhr von takkus
Aaaalter.... ich komm gar nicht mehr klar.
Erstellt am 23.01.2023 um 15:54 Uhr von dieschi
"Also das bedeutet das mir wärend das ich am 2 Januar krankgeschrieben war,dürfte mir nicht von 1.1.23 -auf 2.1.23 mein Urlaub weggenommen werden?"
Aber sicher doch, Du hättest doch wenn Du keinen Urlaub gehabt hättest in einer der beiden Schichten arbeiten müssen, das musstest du aber nicht weil Du Urlaub hattest.
1 Tag Urlaub gemacht - 1 Tag als Urlaub berechnet!
Passt !
Erstellt am 23.01.2023 um 16:00 Uhr von takkus
Ich glaub jetzt wird es bei mir wieder helle: der ArbGeb hat dir von deinem Urlaubsanspruch für das Jahr 2023 vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 einen Tag Urlaub "weggenommen", also abgezogen weil du vom 01.01.2023 auf den 02.01.2023 nicht gearbeitet sondern Frei in Form von Urlaub gemacht hast?
Erstellt am 23.01.2023 um 16:08 Uhr von celestro
"Ich glaub jetzt wird es bei mir wieder helle"
also ich verstehe immer noch nur Bahnhof.
Erstellt am 23.01.2023 um 18:14 Uhr von Dummerhund
Ist doch ganz einfach, am 01. hätte die Schicht begonnen und am 02. geendet. Ist aber eher unerheblich in welcher Schicht man eingeteilt war. Der Tag zählt als Urlaub wenn man erst am Folgetag krank wird-----Ausnahme wäre der Arzt hätte eine Rückwirkende AU ausgestellt.
Erstellt am 24.01.2023 um 00:14 Uhr von celestro
"Ist doch ganz einfach, am 01. hätte die Schicht begonnen und am 02. geendet."
Kann eigentlich nicht, denn:
"Aber wir arbeiten schon seit letzten Jahr ab Sommer nur 2 Schicht keine Nachtschicht."
Erstellt am 24.01.2023 um 07:40 Uhr von dieschi
Bevor es noch unübersichtlicher wird (total vergessen, der 01.01. war ein Sonntag):
@Bob79
Hättest Du, wenn Du keinen Urlaub gehabt hättest, am 01.01. in einer der beiden Schichten die es noch gibt, arbeiten müssen?
Erstellt am 24.01.2023 um 09:06 Uhr von xyz68
So ganz nebenbei ist der 1.1. jedes Jahr ein Feiertag, also egal, dass es ein Sonntag war.
@Bob 79
hast du mal mit der der Stelle bei euch gesprochen, die für die Abrechnung zuständig ist?
Fehler passieren. Manchmal ist irgendetwas im System hinterlegt und der Abrechner beachtet die Realität nicht, sondern rechnet nach System ab.
Erstellt am 24.01.2023 um 13:47 Uhr von Bob79
Das war ja Feirtag 1.1.23 darum ist mir alles so komisch,da brauchte ich trozdem nicht Arbeiten ist Freiwillig.
Erstellt am 24.01.2023 um 15:24 Uhr von takkus
Also jetzt is bei mir wieder dunkel.
Erstellt am 24.01.2023 um 15:33 Uhr von celestro
"Also jetzt is bei mir wieder dunkel."
ROFL! ;-)
Erstellt am 24.01.2023 um 16:40 Uhr von Junge
Ja was denn jetzt, oben schreibst Du, Du müßtest arbeiten. Das der 01.01 ein Feiertag ist, krasse Erkenntnis, jedoch schreibst Du nun, arbeiten wäre freiwillig.
Wer soll da noch durchblicken?!
Erstellt am 25.01.2023 um 07:17 Uhr von xyz68
Und immer noch die Frage, hast du das Problem in deinem Betrieb mal angesprochen?
Denn Fehler passieren.
Wenn du am 1.1. nicht hättest arbeiten müssen, hättest du auch dafür keinen Urlaub benötigt.
Bei uns beginnt die Nachtschicht immer am Sonntag Abend, darum hättest du bei uns auch ganz regulär arbeiten müssen.