Erstellt am 16.11.2015 um 10:31 Uhr von celestro
Schau mal hier:
http://www.123recht.net/Frei-an-Weihnachten-und-Silvester-__a81797.html
Erstellt am 16.11.2015 um 13:20 Uhr von Erbsenzähler
@Krümmel
Der 24. und 31. Dezember ist ein Arbeitstag und kein Feiertag.
Egal wie wieviel Stunden ein Arbeitstag hat es ist immer ein kompletter Urlaubstag!
Die Regelung mit einem halben Urlaubstag ist ein Good-Will des AGs.
Eine betriebliche Übung kann nur entstehen, wenn es keine gesetzliche oder tarifliche Regelung zu diesem Thema gibt. Dazu habe ich folgenden (etwas schwammigen) Text gefunden: http://www.dr-schrameyer.de/heiligabend-und-silvester-regulaere-arbeitstage/
Erstellt am 16.11.2015 um 15:12 Uhr von Tantefrieda
Bei uns das gleiche Problem. Wir haben ganz klar eine betriebliche Übung. Sie wird allerdings Teil des individuellen arbeitsvertages. Das Recht kann/muss individuell eingeklagt werden. Das ist der Betriebsrat außen vor.
Erstellt am 16.11.2015 um 15:13 Uhr von Tantefrieda
Schaust du hier: http://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Betriebliche_Uebung.html