Erstellt am 10.03.2015 um 22:13 Uhr von Kölner
Gibt es eine Genehmigung, eine BV oder sonst was in der Richtung?
Erstellt am 10.03.2015 um 23:23 Uhr von BernieWES
Nein es gibt keine BV, wir haben auch keinen Tarifvertrag oder der gleichen...
Erstellt am 11.03.2015 um 00:05 Uhr von brverdi
Hallo BR, was steht im Arbeitsvertrag ? bei uns gibt es in Dresden Kaufpark Nickern sogar eine Unterschriftrnsammlung dafür. Meine Frau und ich haben es abgelehnt,wir wollen eben nicht die Offenen Sonntage,damit die Fleißigen Verkäufer/innen den Sonntag zur Erholung und gegebenenfalls in Familie haben.
Erstellt am 11.03.2015 um 08:21 Uhr von BernieWES
Hallo Kollege,
ich habe mir mal einen Arbeitsvertrag eines STM angschaut und dort steht dazu im Punkt -Allgemeine Pflichten- folgendes:
"Umfang und zeitliche Lage der Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Verhältnissen. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen richten sich nach Bestimmungen der Betriebsordnung. Die Verpflichtung, an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der behördlichen Anordnung über den Schutz der Sonn- und Feiertage zu arbeiten, wird von Seiten des Angestellten anerkannt"
Das heitßt also mit dem unterschriebenen Arbeitsvertrag erklärt sich der AN also damit einverstanden an einem VOS zu arbeiten???
Erstellt am 11.03.2015 um 08:25 Uhr von Kölner
Also gehts los:
Der BR ist da in der Mitbestimmung in Bezug auf die VOS. Also schleunigst eine BV verhandeln!
Erstellt am 11.03.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
.... und natürlich nicht zum Null-Tarif.
Es ist für die Entscheidung des BR zunächst unerheblich, was im Arbeitsvertrag steht oder in einer nicht mitbestimmten Betriebsordnung. Für den BR können alle Gründe gelten, Sonntagsarbeit abzulehnen; z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.
Wenn der BR natürlich zugestimmt hat und die Genehmigung vorliegt, müssen die AN auch Sonntags arbeiten, wenn der Vertrag es vorsieht.
Erstellt am 11.03.2015 um 12:49 Uhr von Pickel
Gironimo du schreibst Quatsch. Es ist für den BR in keiner Weise unerheblich, was in den AV und den Gesetzen zum VOS steht. Im Gegenteil, der AG hat ein entsprechendes Anrecht das er daraus ableiten kann und das er auch vor jeder Einigungsstelle durchbekommt.