Erstellt am 16.11.2022 um 09:15 Uhr von moreno
Ab 30 bist Du nicht automatisch gleichgestellt sondern kannst einen Antrag stellen. Hier wird dann geschaut ob Du durch deine Behinderung Deinen Arbeitsplatz verlieren könntest. Ab 50 bekommst Du 5 Tage Urlaub mehr und hast einen verbesserten Kündigungsschutz. Zudem kannst Du Dich von Mehrarbeit befreien lassen.
Erstellt am 16.11.2022 um 09:17 Uhr von Dummerhund
Mal den link in den Browser eingeben den ich einstelle und sorgfältig lesen.
https://www.wbs.legal/arbeitsrecht/arbeitnehmer/schwerbehinderte-arbeitnehmer/
Erstellt am 16.11.2022 um 11:17 Uhr von Matze
Nebenbemerkung: Der GdB-Wert hat nichts mit Prozent (von Hundert) zu tun. Mit GdB 100 ist man nicht unbedingt 100% schwerbehindert, sondern hat ein Recht auf umfänglichen Nachteilsausgleich. Menschen mit GdB 100 können immer noch arbeitsfähig sein...
Erstellt am 16.11.2022 um 13:11 Uhr von Relfe
man bekommt nicht ab 50% Schwerbehinderung automatisch 5 Tage mehr Urlaub, das ist so nicht korrekt.
Man bekommt entsprechend seiner übliche Wochenarbeitstage mehr Urlaub, so das man eine Woche zusätzlich hat (4 AT/Woche --> 4 Tage Zusatzurlaub ; 5 AT/Woche --> 5 Tage Zusatzurlaub usw.)