Erstellt am 24.06.2014 um 11:59 Uhr von Tulpe
2 Jahre dann muss man selbst das Entfernen Verlangen.
Gruß
Erstellt am 24.06.2014 um 12:08 Uhr von blackjack
Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Recht erteilten Abmahnung aus seiner Personalakte nur dann verlangen, wenn das gerügte Verhalten für das Arbeitsverhältnis in jeder Hinsicht bedeutungslos geworden ist.
BAG, Urt. v. 19. 7. 2012 – 2 AZR 782/11
Erstellt am 24.06.2014 um 14:21 Uhr von paula
danke blackjack für das Urteil. Daher stimmt die überholte Aussage von Tulpe so nicht mehr
Erstellt am 26.06.2014 um 13:37 Uhr von peters
Gesetzliche Regelungen dazu gibt es meines Wissens nicht. Tarifverträge könnten darin eine Vereinbarung haben.
Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch, dass eine Abmahnung entfernt wird, es sei denn, (wie von blackjack zitiert), dass die Grundlage sachlich nicht mehr gegeben ist. Laut Gerichtsurteilen geht man aber generell davon aus, dass die Grundlage für eine Abmahnung nach etwa 2-3 Jahren fehlerfreien Verhaltens eh nicht mehr gegeben ist. Sie mag dann zwar noch in der Akte schlummern, aber hätte keine Bedeutung mehr. Das wird aber ggf ein Gericht je nach Schwere des Vergehens und sonstiger Umstände beurteilen.