Erstellt am 01.02.2014 um 11:19 Uhr von Tommyh
Hä wie das entscheidet doch weder Br noch Betriebsärztin! Die Wiedereingliederung wird zusammen mit Hausarzt Arbeitgeber und Krankenkasse abgestimmt. Ob es zu früh für sie Kollegin ist merkt die es ja eigentlich selber und kann die Eingliederung ja auch abbrechen da sie un dieser Zeit weiterhin krank geschrieben ist.
Erstellt am 01.02.2014 um 11:25 Uhr von Kölner
Naja. Die BÄ kann schon sagen, dass sie dem nicht zustimmt.
Aber BTW: Ich habe eher das Gefühl, dass in diesem Laden einiges ausserhalb des BEM läuft.
Erstellt am 01.02.2014 um 11:27 Uhr von gironimo
Vielleicht ist etwas an dem eifrigen BR und der Betriebsärztin vorbeigegangen. Bestenfalls nur mangelnde Informationen über die Vereinbarung zur Wiedereingliederung.
Du solltest auch mal mit Deinem BR-Kollegen sprechen. Er kann nicht einfach nach Hause schicken. Er überschreitet ganz erheblich seine Befugnisse.
Erstellt am 01.02.2014 um 13:31 Uhr von Hartmut
Na Moment, gironimo, es war ja nicht das BRM, das die Kollegin nach Hause geschickt hat, sondern die Betriebsärztin. Und die kann das wohl (ohne jetzt im SGB nachgeschlagen zu haben, aber es würde mich sehr wundern, wenn sie es nicht könnte). Und: Wir waren nicht dabei; es könnte sein, dass das BRM etwas beobachtet hat, was ihm nicht geheuer war, z.B. dass die Kollegin immer noch stark hustet, oder dass ihr schwindlig ist, was auch immer ... dann finde ich es richtig, einzugreifen! Ein akuter Zwischenfall ändert ja auch grundsätzlich nichts am BEM.
Erstellt am 01.02.2014 um 13:46 Uhr von Tommyh
Die Betriebsärztin hat kein Weisungsrecht gegenüber Arbeitnehmern wenn sie der Meinung ist jemand sollte nicht am Arbeitsplatz sein muss sie dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Erstellt am 01.02.2014 um 22:09 Uhr von Farce
Genau, wäre ja noch schöner, wenn ein BA hier so agieren könnte.
Erstellt am 01.02.2014 um 22:18 Uhr von Kölner
Natürlich bleibt es beim AG. Aber sie kann es schon sagen.
Erstellt am 02.02.2014 um 00:06 Uhr von Tommyh
Ja sagen könnte es auch die Putzfrau und der Hausmeister ändert aber nix an der Tatsache das weder Betriebsrat noch Betriebsärztin einen Arbeitnehmer nach Hause schicken dürfen !