Erstellt am 16.06.2013 um 21:48 Uhr von Kölner
Erstellt am 17.06.2013 um 08:14 Uhr von nicoline
Hallo Brownstock
**Zum Ist-Zustand: Es gibt einen Regeldienstplan, dieser ergibt die monatlichen Vorpläne und nach dem wird auch der Jahresurlaub geplant. Diese Vorpläne werden zum 15. des Vormonats von der Leitung genehmigt und werden so zum genehmigten Dienstplan. Zwischen Dienstplan und Vorplan kann es schon Änderungen geben (Krankheitsbedingt etc.)**
Was verstehst Du unter Regeldienstplan? Was ist der Unterschied zwischen Regeldienstplan und Vorplan?
**Der Regeldienstplan im Vorplan sieht jedoch ein frei vor. Ebenso ist es mit freien Wochenenden im Vorplan. Hier empfiehlt die Leitung, Freitag und Montag Urlaub zu nehmen um sich so das Wochenende zu Blocken.**
Für ganz viele AG ist eine korrekte Urlaubsplanung mit Nichtwissen und beharrlichem Falschmachen verbunden.
Grundsätzlich ist es so, dass ein Urlaubstag immer von der an dem Tag GEPLANTEN Arbeit freistellt und man nur für die Tage Urlaubstage verbrauchen muss, an denen man mit Arbeit geplant ist. Das hat zur Folge, dass (eigentlich) jeder Beschäftigte, für die Zeit, wo er in Urlaub gehen möchte / soll ganz normal vorgeplant sein müsste. Dann würde es keine Diskussion mehr darüber geben, wie das mit dem freien Wochenende vor oder nach oder während des Urlaubs ist, wie es mit Ausschlaftagen nach dem Nachtdienst ist etc. Das hätte aber auch zur Folge, wie das BAG jüngst wieder bestätigt hat, dass man für die Samstage und Sonntage, an denen man mit Arbeit geplant ist, Urlaubstage nehmen müsste.
Leider wird das immer wieder verkehrt gemacht und deshalb entstehen solche Diskussionen wie jetzt bei Euch.
**Wie ist der rechtliche Status des Vorplanes?**
Weder der TVöD noch ein Gesetz kennen eine Regelung zum Vorplan. Einzig eine Betriebsvereinbarung könnte einen rechtlichen Status schaffen.
**Wie Verbindlich ist das ganze**
Verbindlich ist, nach meiner Meinung, das:
*Diese Vorpläne werden zum 15. des Vormonats von der Leitung genehmigt und werden so zum genehmigten Dienstplan.*
Das ändert scheinbar aber nichts an Eurem Problem, wenn ich es richtig verstanden habe. Wenn es einen BR oder PR gibt, ist es dessen Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Dienstpläne “korrekt“ geschrieben werden. Eine Schulung dazu wäre sicher gut. Einstweilen kann man sich hier etwas Wissen dazu aneignen:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
Erstellt am 17.06.2013 um 08:50 Uhr von gironimo
Fest steht, dass der BR jedenfalls in der Mitbestimmung ist (siehe § 87 BetrVG, Urlaubsgrundsätze, Verteilung der Arbeitszeit ; Dienstpläne).
Wenn das Thema bei Euch demnächst ansteht, liegt es an Euch klare und akzeptabele Reglungen zu fordern (eigene Vorschläge in die Diskussion einbringen) und sich mit dem Arbeitgeber auf die Vorgehensweise zu einigen.
>Die Leitung besteht darauf<
>Hier empfiehlt die Leitung<
kann es so nicht geben. Ihr solltet das Thema gründlich angehen. Am besten bereitet Ihr eine eigene BV zu den Themen Urlaubsgrundsätze und Dienstplangestaltung vor und legt sie dem AG zu Verhandlungen vor. Vielleicht hilft dabei auch ein Seminarbesuch oder die Hinzuziehung eines Sachverständigen.