Hallo,

wir haben mitbekommen, dass bei uns in einer Nacht- und Nebelaktion ein neues technisches Gerät installiert wurde (kann hier leider nicht schreiben, worum es sich handelt, sonst wären Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich). Auf unsere Frage im Monatsgespräch, wie hoch denn der Preis für die Investition sei, nannte uns der GF die Summe und verpflichtete uns auf die Geheimhaltungspflicht nach § 79 (Betriebsgeheimnis). Er sagte auch, dass der Mutterkonzern von der Investition nichts wisse und auch nichts erfahren dürfe.

Gleichzeitig läuft gerade aber ein Antrag von GF beim Mutterkonzern, damit er die Erfolgsprämie dieses Jahr nicht auszahlen muss (wegen wirtschaftlicher Lage...). Diesbezüglich werden wir mit dem KBR noch Gespräche führen. Dürfen wir da dann auch nicht sagen (wegen Betriebsgeheimnis), dass GF diese Summe ausgegeben hat? Aber das wäre doch eine entscheidende Information für den KBR; das Geld, das jetzt für die Auszahung der Prämie fehlt, war doch da . Aus unserer Sicht war die Anschaffung des Geräts zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt erforderlich.