Erstellt am 28.04.2022 um 16:01 Uhr von celestro
Es gibt mWn keine rechtliche Vorgabe, das man eine Schulung besucht haben muss, um Dienstpläne zu schreiben. Meistens wird wohl der AG bestimmen, wer das macht.
Erstellt am 28.04.2022 um 16:05 Uhr von Relfe
der AG, weil er der Diziplinarvorgesetzte ist
Wenn er beauftragt ist seine Sache, aber der Beauftragte sollte wissen wie das geht, einer Schulung bedarf es nicht.
wer den nun explizit schreibt, der Vorgesetzte oder die "Tippse", ist ja nur ein formaler Durchführungsakt.
Auf jeden Fall nicht der BR, der schaut sich das "Drama" nur an und genehmigt oder genehmigt nicht, mit entsprechenden Kommentaren.
Erstellt am 28.04.2022 um 16:25 Uhr von xyz68
Nun der Arbeitgeber bestimmt. Ggf. benötigt man eine Schulung für das Programm, in dem die Dienstpläne geschrieben werden. Und man sollt grundlegende Kenntnisse des Arbeitszeitgesetzes besitzen.
Erstellt am 28.04.2022 um 17:01 Uhr von ganther
der AG legt den Dienstplan fest (ggf. nach bestimmten Regeln/BV) und der BR hat ein Mitbestimmungsrecht, ob die Planung so akzeptiert wird. Aus einer geschlossenen BV kann sich ggf. noch was anderes ergeben
Erstellt am 28.04.2022 um 17:59 Uhr von Muschelschubser
Dienstpläne erstellen - was ist damit gemeint?
Der Begriff kann ja für zwei Fälle benutzt werden.
Erstens:
Geht es um die erstmalige Erstellung oder Änderung von Dienstplänen inkl. grundsätzlicher Festlegung von Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Uhrzeiten usw., dann sehe ich den BR definitiv mitbestimmungspflichtig.
Zweitens:
Geht es nur um die Einsatzplanung im Rahmen von bereits vorgegebenen Arbeitszeiten, ist das m.E. eine ganz normale Führungsaufgabe, die die GL nicht selbst wahrnehmen muss, sondern z.B. an die Abteilungsleiter delegieren kann.
Dafür muss man keine besonderen Voraussetzungen erfüllen.
Im ersten Fall besteht die Gefahr von arbeitsrechtlichen Verstößen (ArbZG, JArbSchG, MuSchG etc.). Im Zweiten Fall besteht dieses Korsett bereits und es geht quasi nur noch um die "Verteilung" der Kräfte innerhalb eines Korsetts, das dem BR bereits bekannt ist.
Erstellt am 28.04.2022 um 18:35 Uhr von Moreno
Den Dienstplan kann die Putzfrau machen das geht keinen was an! Ob der Betriebsrat ihn durch winkt ist wieder was anderes!