Erstellt am 27.04.2022 um 09:59 Uhr von Relfe
was ist den eine zwingende Präsenzsitzung? und 2 Tage Vorlauf?
wirkt irgendwie nach 3-Tage-Frist.
§103 ?
Fahrtzeit ist in dem Fall sehr wahrscheinlich AZ, wenn die Kollegen aus dem HO zur Sitzung fahren müssen, rein rechtlich würde ich das so einschätzen. Durch die Fahrt würde die normale AZ an dem Tag unterschritten, somit wäre der BRM durch sein Amt benachteiligt.
EBRM wären unter diesen Umständen mMn nicht zulässig.
Der BRV darf ohne GO keine BR-Sitzung virtuell oder hybrid durchführen, das würde alle Beschlüsse ungültig machen.
--> der Typ handelt also korrekt.
Erstellt am 27.04.2022 um 09:59 Uhr von wdliss
https://www.elblaw.de/anforderungen-an-die-virtuelle-betriebsratssitzung/
Damit eine virtuelle Sitzung überhaupt möglich ist muss dieses nach § 30 Abs 2 Punkt 1 in der GO festgelegt sein. Da ihr keine GO habt ist überhaupt nur eine Präsenzsitzung möglich. Somit handelt euer BRV korrekt und die "Verweigerer" sind im Unrecht. Nachgeladen werden darf nicht, aber sollten genug BRM bei der Präsenzsitzung anwesend sein (min. 50%) sind die Beschlüsse trozdem gültig.
Erstellt am 27.04.2022 um 10:15 Uhr von Susanne J.
es ist kein 103.
Es soll die GO und Ausschüsse besprochen und beschlossen werden.
Die Frage nach dem gutschreiben der Fahrzeit zur Sitzung ist uns bereits verwehrt worden, da ja jede 1. Fahrt zur Arbeitsstätte privat Vergnügen ist. So zumindest die Begründung. Demzufolge verschenke ich an dem Tag mindestens 1 h Zeit. Ich persönlich finde es sehr schade, das wir mit unserem Problem alleine gelassen werden so nach dem Motto friß oder stirb.
Erstellt am 27.04.2022 um 10:44 Uhr von Relfe
die Sitzung hat doch keine Dringlichkeit, die kann auch an einem anderen Tag stattfinden.
Da würde ich mit den im Betrieb anwesenden BRM hingehen, dann die mit Mehrheit die TO ablehnen und einen Termin beschließen.
Wenn ihr denn überhaupt beschlussfähig seid wenn 3 BRM fehlen.
Damit dürfte dem BRV klar werden, das er sich besser mit dem Gremium abstimmen sollte.
Erstellt am 27.04.2022 um 10:51 Uhr von celestro
Ich sehe das mit der Fahrtzeit wie Relfe. Nur weil irgendjemand sagt, das wäre keine Arbeitszeit, muss das noch lange nicht stimmen.
Allerdings stimme ich zu, das die Vorlaufzeit für die Sitzung eher zu kurz ist. Fraglich aber auch, ob eine längere Vorlaufzeit da viel ändern würde.
Und "gemobbe" sehe ich jetzt auch erst einmal nicht.
Erstellt am 27.04.2022 um 11:46 Uhr von Relfe
wobei ich die Fahrzeit gar nicht als AZ argumentieren möchte, es entsteht durch die Fahrzeit zur Sitzung aufgrund der HO-Tätigkeit ein Nachteil, weil der BRM seine geplante AZ nicht erfüllt, wenn die Fahrzeit nicht angerechnet wird.
Argumentativ muss man hier dann mit "Benachteiligung" durch BR-Arbeit innerhalb der normalen AZ ansetzen.
Ansonsten ist Fahrzeit des BRM tatsächlich grundsätzlich keine AZ gem BAG-Urteil, welches sich aber auf einen Fall außerhalb der normalen AZ bezieht.
https://www.burgmer.com/verguetung-der-fahrtzeiten/
wenn aber ein normaler AN aus dem HO zu einer Besprechung innerhalb des AZ in den Betrieb beordert wird und diese Fahrt dann als AZ gewertet wird (was der Standard sein dürfte), dann ist auch das BRM so zu behandeln.
Erstellt am 27.04.2022 um 11:55 Uhr von Dummerhund
Denke Relfe hat es hier auf den Punkt getroffen.